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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 1300:2017-02 - Entwurf

Wertbehältnisse - Klassifizierung von Hochsicherheitsschlössern nach ihrem Widerstandswert gegen unbefugtes Öffnen; Deutsche und Englische Fassung prEN 1300:2017

Englischer Titel
Secure storage units - Classification for high security locks according to their resistance to unauthorized opening; German and English version prEN 1300:2017
Erscheinungsdatum
2017-01-27
Ausgabedatum
2017-02
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
112

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Einführungsbeitrag

Dieser Norm-Entwurf legt die Anforderungen an Hochsicherheitsschlösser (HSS) hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, ihres Widerstandswertes gegen zerstörende Angriffe und gegen unbefugtes Öffnen sowie die Prüfverfahren fest. Er bietet außerdem ein Schema zur Klassifizierung von Hochsicherheitsschlössern auf der Grundlage einer Bewertung ihres Widerstandswertes gegen zerstörende Angriffe und gegen unbefugtes Öffnen. Er gilt für mechanische und elektronische HSS. Die Schlösser dürfen die folgenden Merkmale als Option enthalten, diese sind aber nicht zwingend erforderlich: a) Berechtigungscode zur Verhinderung einer Codeänderung und/oder der Freigabe/Sperrung eines Parallelcodes; b) Berechtigungscode zur Freigabe einer Zeitschlossfunktion; c) Einbau von Bauteilen oder Funktionen einer Alarmanlage; d) Funktionen zur Fernsteuerung und -überwachung; e) Widerstand gegen Angriffe mit Säuren; f) Widerstand gegen Angriffe mit Röntgenstrahlung; g) Widerstand gegen Angriffe mit Sprengstoffen; h) Zeitfunktionen. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 263 "Sichere Aufbewahrung von Geld, Wertgegenständen und Datenträgern" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN 1300:2017. Gegenüber der DIN EN 1300:2014-05 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Allgemeine Änderungen: 1) Aktualisierung der Verweise in Abschnitt 2; 2) Hinzufügung von Definitionen in Abschnitt 3 (Schließeinheit, HSS im ungesicherten Zustand; Firmware und Anwendungssoftware). Weitere Definitionen wurden aktualisiert; 3) Klarstellungen in 5.1.1.4, 5.1.4.1, 5.1.4.3, 5.1.5.8, 5.1.7.2.1, 5.2.6.3, Abschnitt 6, 8.2.5.8, 8.2.6.1, Abschnitt 10 und Abbildung 1 sowie Anhang D; b) Technische Änderungen an jeder Art von Schloss: 1) Anforderungen für HSS mit mehr als einer Codierart wurden in 5.2.1 hinzugefügt; 2) Der Shocktest ist geändert worden (siehe 8.2.6.2); 3) Änderung von der Immersionsprüfung, diese wird nun mit Salzwasser durchgeführt (siehe 8.2.6.3); 4) Aktualisierung der Dauerprüfung (siehe 8.3.1.1); 5) Aktualisierung der Manipulationsprüfung. Ein dritter Basiswert wurde hinzugefügt (siehe 8.2.2.5) und bei elektronischen Schlössern ist die Prüfung der Einflüsse bei Stromversorgung nun gefordert (5.1.5.9 und 8.2.5); 6) Aktualisierung der Herstellererklärung in Anhang C. c) Technische Änderungen bei mechanischen Schlüsselschlössern: 1) Die Anforderungen an die Produktion von mechanischen Schlüsselschlössern wurden erhöht (siehe 5.1.3.1); d) Technische Änderungen bei elektronischen Schlössern: 1) Für elektronische HSS wurden neue Anforderungen, z.B. in 5.1.5.1, 5.1.5.2, 5.1.5.9, 5.2.6.1, 5.2.6.3, Tabelle 2, 8.2.5.5, 8.2.5.6, 8.2.6.4, 8.2.6.5 und Anhang A hinzugefügt. Dies beinhalt eine neue EMV-Prüfung mit höheren Frequenzen; 2) Anforderungen für HSS mit Einmalcodes wurden im 5.1.5.10 und Anhang A hinzugefügt; 3) Die Anforderungen von Schlössern der Klasse A vom Typ "elektronischer Codeträger" und "verteiltes System" wurden auf die Anforderungen der Klasse B erhöht worden (siehe 5.1.6.4, 5.1.7.1.6, 5.1.7.1.8, 5.1.7.1.9.1 und 5.1.7.2.2); 4) Anforderungen wurden beim Sichtschutz von verteilten Systemen hinzugefügt; 5) Anforderungen an die Firmware und an Firmware-Updates wurden in 5.1.8, Tabelle 1 und in Anhang F ("Herstellererklärung der Firmware") hinzugefügt; 6) Konstruktive Anforderungen für eine bestimmte Art von elektronischen Schlössern wurden im neuen Anhang E hinzugefügt ("Herstellererklärung der Firmware"). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen" im Fachbereich "Geldschränke und Tresoranlagen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Hochsicherheitsschlössern sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.310
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1300:2019-05 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1300:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeine Änderungen: 1) Aktualisierung der Verweisungen in Abschnitt 2; 2) Hinzufügung von Definitionen in Abschnitt 3 (Schließeinheit, HSS im ungesicherten Zustand; Firmware und Anwendungssoftware). Weitere Definitionen wurden aktualisiert; 3) Klarstellungen in 5.1.1.4, 5.1.4.1, 5.1.4.3, 5.1.5.8, 5.1.7.2.1, 5.2.6.3, Abschnitt 6, 8.2.5.8, 8.2.6.1, Abschnitt 10 und Abbildung 1 sowie Anhang D; b) Technische Änderungen an jeder Art von Schloss: 1) Anforderungen für HSS mit mehr als einer Codierart wurden in 5.2.1 hinzugefügt; 2) Der Shocktest ist geändert worden (siehe 8.2.6.2); 3) Änderung von der Immersionsprüfung, diese wird nun mit Salzwasser durchgeführt (siehe 8.2.6.3); 4) Aktualisierung der Dauerprüfung (siehe 8.3.1.1); 5) Aktualisierung der Manipulationsprüfung. Ein dritter Basiswert wurde hinzugefügt (siehe 8.2.2.5) und bei elektronischen Schlössern ist die Prüfung der Einflüsse bei Stromversorgung nun gefordert (5.1.5.9 und 8.2.5); 6) Aktualisierung der Herstellererklärung in Anhang C. c) Technische Änderungen bei mechanischen Schlüsselschlössern: 1) Die Anforderungen an die Produktion von mechanischen Schlüsselschlössern wurden erhöht (siehe 5.1.3.1); d) Technische Änderungen bei elektronischen Schlössern: 1) Für elektronische HSS wurden neue Anforderungen, z.B. in 5.1.5.1, 5.1.5.2, 5.1.5.9, 5.2.6.1, 5.2.6.3, Tabelle 2, 8.2.5.5, 8.2.5.6, 8.2.6.4, 8.2.6.5 und Anhang A hinzugefügt. Dies beinhalt eine neue EMV-Prüfung mit höheren Frequenzen; 2) Anforderungen für HSS mit Einmalcodes wurden im 5.1.5.10 und Anhang A hinzugefügt; 3) Die Anforderungen von Schlössern der Klasse A vom Typ "elektronischer Codeträger" und "verteiltes System" wurden auf die Anforderungen der Klasse B erhöht worden (siehe 5.1.6.4, 5.1.7.1.6, 5.1.7.1.8, 5.1.7.1.9.1 und 5.1.7.2.2); 4) Anforderungen wurden beim Sichtschutz von verteilten Systemen hinzugefügt; 5) Anforderungen an die Firmware und an Firmware-Updates wurden in 5.1.8, Tabelle 1 und in Anhang F ("Herstellererklärung der Firmware") hinzugefügt; 6) Konstruktive Anforderungen für eine bestimmte Art von elektronischen Schlössern wurden im neuen Anhang E hinzugefügt ("Herstellererklärung der Firmware").

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