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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Eigenschaften und Leistungsmerkmale pulverförmiger Produkte auf Gipsbinderbasis für Anwendungen in Bauwerken fest. Dies schließt werkgemischte Gips-Trockenmörtel (Werktrockenmörtel) zum Verputz von Decken und Wänden innerhalb von Gebäuden ein, die eine fertige Oberfläche bilden, die weiter behandelt werden kann. Diese Produkte werden unter Verwendung von Zusatzstoffen/Zusatzmitteln, Zuschlägen und anderen Bindemitteln anforderungsbezogen hergestellt. Der Norm-Entwurf umfasst Gips-Putztrockenmörtel und gipshaltige Putztrockenmörtel für die manuelle und mechanische Verarbeitung. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt auch für Gipsbinder sowohl zur Direktanwendung auf der Baustelle als auch zur Weiterverarbeitung zu Gips-Wandbauplatten, Gipsplatten, faserverstärkten Gipsplatten, Formteilen aus faserverstärktem Gips und Gipselementen für Unterdecken sowie für Gipsmörtel für nichttragende Trennwände im Inneren von Gebäuden, die nicht mit Wasser in Berührung kommen. Calciumsulfat-Binder für Estriche werden von diesem europäischen Norm-Entwurf nicht erfasst. Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Referenzprüfverfahren für technische Merkmale fest und schafft die Voraussetzung für die Bewertung der Konformität der von diesem Norm-Entwurf erfassten Produkte. Baukalk (als Calciumhydroxyd) kann als zusätzliches Bindemittel zusammen mit Gipsbinder verwendet werden. Wenn Gipsbinder das aktive Hauptbindemittel ist, wird der betreffende Gips-Putztrockenmörtel von diesem europäischen Norm-Entwurf erfasst. Ist Baukalk das aktive Hauptbindemittel, gilt für den Putztrockenmörtel die Norm EN 998-1. Dieses Dokument (prEN 13279-1:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 241 "Gips und Produkte auf Gipsbasis" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-10 AA "Gips und Gipsprodukte, SpA zu CEN/TC 241" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.
Gegenüber DIN EN 13279-1:2008-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung und Bild 1 wurden gestrichen; b) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) Abschnitt 6 und Anhang ZA wurden in Übereinstimmung mit der Bauproduktenverordnung aktualisiert; d) Streichung der Feinheit in Tabelle 4; e) Bezeichnung von Gipsbindern und Gips-Trockenmörteln.