Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Norm-Entwurf behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse von Öfen und Trocknern in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschichtungsstoffen freigesetzt werden. Er beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 271 "Oberflächenbehandlungsgeräte - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1539:2012. Gegenüber der DIN EN 1539:2010-08 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Anwendungsbereich ist durch eine Anmerkung ergänzt, die darauf hinweist, dass für Trockner und Öfen, in denen zum Beispiel Schleifscheiben, Trennscheiben, behandeltes Holz, pharmazeutische Produkte oder Nahrungsmittel getrocknet oder Keramik entbindert wird, zusätzliche Anforderungen gelten können; b) In 3.4 ist "für die bestimmungsgemäße Verwendung" durch "im Normalbetrieb" ersetzt; c) In 3.15 ist die Anmerkung gelöscht; d) In 3.19 ist die Anmerkung gelöscht; e) 3.31 "Tor" ist neu eingefügt; f) 5.2.1 ist redaktionell überarbeitet; g) In 5.2.2 ist der 6. Absatz gelöscht und eine Anmerkung eingefügt; h) In 5.4 Temperatur ist "(bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C)" ersetzt durch "(in der Regel 60 °C bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C)"; i) In 5.9.1.1.3 ist "Trockner mit regelbarem Abluftvolumenstrom müssen mit einer Konzentrationsüberwachung nach 5.9.1.1.2 ausgerüstet sein" ersetzt durch "Trockner, deren Abluftvolumenstrom über die höchstzulässige Konzentration (siehe 3.24) geregelt wird, müssen mit einer Konzentrationsüberwachung nach 5.9.1.1.2 ausgerüstet sein."; j) In 5.9.1.2 ist der 3. und 4. Absatz gelöscht; k) In 5.9.1.4.3 ist der 3. Spiegelstrich ergänzt mit "(Nachlauf)"; l) In 5.9.1.6 ist die Tabelle zu den "Anforderungen nach Betriebsbereich" erweitert und sind ergänzende normative Anforderungen definiert; m) 5.9.1.6.1 und 5.9.1.6.2 sind redaktionell überarbeitet; n) Neuer Abschnitt 5.9.1.6.4 "Überwachung der Heizeinrichtung"; o) 5.10 "Steuerungen" ist grundlegend überarbeitet; p) 6 ist entsprechend den Änderungen in Abschnitt 5 geändert; q) 7.1, 1. Absatz ist redaktionell überarbeitet; r) Anhang A und Anhang B sind korrigiert; s) Anhang C.2 ist zu Anforderungen an Gaswarngeräten überarbeitet (Absatz 5 und neuer Absatz 6); t) Neuer informativer Anhang E "Sensoren zur Messung des Volumenstroms". Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-09-44-1 AA "Lacktrockner" im Fachbereich "Allgemeine Lufttechnik" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Trocknern in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1539:2014-11 .
Gegenüber DIN EN 1539:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich ist durch eine Anmerkung ergänzt die darauf hinweist das, für Trockner und Öfen, in denen z. B. Schleifscheiben, Trennscheiben, behandeltes Holz, pharmazeutische Produkte oder Nahrungsmittel getrocknet oder Keramik entbindert wird, zusätzliche Anforderungen gelten können; b) In 3.4 ist "für die bestimmungsgemäße Verwendung" durch "im Normalbetrieb" ersetzt; c) In 3.15 ist die Anmerkung gelöscht; d) In 3.19 ist die Anmerkung gelöscht; e) 3.31 "Tor" ist neu eingefügt; f) 5.2.1 ist redaktionell überarbeitet; g) In 5.2.2 ist der 6. Absatz gelöscht und eine Anmerkung eingefügt; h) In 5.4 Temperatur ist "(bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C)" ersetzt durch "(in der Regel 60 °C bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C)"; i) In 5.9.1.1.3 ist "Trockner mit regelbarem Abluftvolumenstrom müssen mit einer Konzentrationsüberwachung nach 5.9.1.1.2 ausgerüstet sein" ersetzt durch "Trockner, deren Abluftvolumenstrom über die höchstzulässige Konzentration (siehe 3.24) geregelt wird, müssen mit einer Konzentrationsüberwachung nach 5.9.1.1.2 ausgerüstet sein."; j) In 5.9.1.2 ist der 3. und 4. Absatz gelöscht; k) In 5.9.1.4.3 ist der 3. Spiegelstrich ergänzt mit "(Nachlauf)"; l) In 5.9.1.6 ist die Tabelle zu den "Anforderungen nach Betriebsbereich" erweitert und sind ergänzende normative Anforderungen definiert; m) 5.9.1.6.1 und 5.9.1.6.2. sind redaktionell überarbeitet; n) Neuer Abschnitt 5.9.1.6.4 "Überwachung der Heizeinrichtung" ; o) 5.10 "Steuerungen" ist grundlegend überarbeitet; p) 6 ist entsprechend der Änderungen in Abschnitt 5 geändert; q) 7.1, 1. Absatz ist redaktionell überarbeitet; r) Anhang A und Anhang B sind korrigiert; s) Anhang C.2 ist zu Anforderungen an Gaswarngeräten überarbeitet (Absatz 5 und neuer Absatz 6); t) Neuer informativer Anhang E "Sensoren zur Messung des Volumenstroms".