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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 15746-2:2016-02 - Entwurf

Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 15746-2:2015

Englischer Titel
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 2: General safety requirements; German and English version prEN 15746-2:2015
Erscheinungsdatum
2016-01-08
Ausgabedatum
2016-02
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
170

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Erscheinungsdatum
2016-01-08
Ausgabedatum
2016-02
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
170
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2351576

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und gefährlichen Ereignisse fest, die durch die Anpassung für den Gleiseinsatz von selbstangetriebenen Zwei-Wege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und von Ausstattungen nach prEN 15746-1:2015, 3.5 und 3.6, entstehen. Diese Maschinen sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter Bedingungen der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung durch den Hersteller als Fahrzeuge für Bau, Instandhaltung und Inspektion der Eisenbahninfrastruktur, zum Rangieren und für Notfalleinsätze vorgesehen, siehe Abschnitt 4. Dieses Dokument behandelt die allgemeinen Gefährdungen beim Fahren, Aufrüsten und Einrichten, Inbetriebnahme, Versetzfahrten auf dem Gleis und außerhalb des Gleises, Gebrauch einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Umstände werden in diesem Dokument nicht behandelt. Sie können in einem Vertrag zwischen Hersteller und Maschinenbetreiber vereinbart werden. Die behandelten üblichen Gefährdungen umfassen die allgemeinen von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie auch die Gefährdungen, die durch die folgenden spezifischen Maschinenfunktionen entstehen: a) Aushubarbeiten; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter profilieren, Schotter verdichten; c) Gleisbau, -erneuerung, -wartung und -instandsetzung; d) Kranbetrieb; e) Oberleitungserneuerung/-instandhaltung; f) Instandhaltung der Infrastrukturkomponenten; g) Überprüfung und Messung der Infrastrukturkomponenten; h) Tunnelinspektion/-lüftung; i) Rangieren; j) Vegetationskontrolle; k) Notfallrettung und -bergung während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Instandhaltung und der Wartung. Für eine Zwei-Wege-Maschine wird angenommen, dass ein für Straßen in der EU zulässiges Basis Fahrzeug ein annehmbares Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen vor der Umrüstung bietet. Wenn in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt in diesem Dokument nicht behandelt. Ein Hersteller sollte eine geeignete Risikobeurteilung für die komplette Maschine durchführen. Unabhängig ob es eine harmonisierte Norm für die Maschine im Straßeneinsatz gibt oder nicht, sollte die Risikobewertung alle zusätzlichen Gefährdungen, die durch die besondere Anwendung des Fahrgestells entstehen, aufzeigen sowie die erforderlichen geeigneten Schutzmaßnahmen. Dieses Dokument behandelt nicht: 1) Anforderungen an die Qualität der Arbeit und an die Leistung der Maschine; 2) Maschinen, die die Oberleitung zur Traktion nutzen; 3) spezifische Anforderungen, die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer festgelegt werden; 4) Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber hinsichtlich zusätzlicher oder alternativer Anforderungen; 5) Anforderungen an den Gebrauch und an die Versetzfahrt der Maschine auf öffentlichen Straßen; 6) Gefährdungen durch aerodynamische Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; 7) Anforderungen, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen notwendig sein könnten, wie beispielsweise extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar), siehe 5.30; 8) hochkorrosive oder kontaminierende Umgebung, zum Beispiel durch vorhandene Chemikalien; 9) explosionsgefährdete Bereiche. Andere Spezialfahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Das zuständige Normungsgremium ist NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und- geräte".

Inhaltsverzeichnis
ICS
93.100
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2351576
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15746-2:2021-05 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 15746-2:2011-12, Berichtigung 1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort und Einleitung überarbeitet b) Abschnitt 1: Anwendungsbereich überarbeitet c) Abschnitt 2: Normative Verweise überarbeitet Entfall der Normen: EN 37, EN 13478, EN , EN ISO 12001 1, EN ISO 12001 2 Aufnahme der Normen: EN 37, EN 403, EN 474, EN 1030 1, EN 15153 2, CEN/TR 15172 1, prEN 15746 3, prEN 15746 4, prEN 16704 2, EN 45545 2, EN ISO 3471, EN ISO 4413, EN ISO 4414, EN ISO 6683, EN ISO 12001, EN ISO 13849 2, EN ISO 13857, EN ISO 14122 3, ISO 15817 d) Abschnitt 3: Begriffe überarbeitet und ergänzt e) Abschnitt 5: mehrere Abschnitte überarbeitet, neue Abschnitte: 5.4.7.4 Allgemeine Anforderungen im Arbeitsmodus 5.6.1 Allgemein 5.6.2 Absturzgefahr 5.6.3 Elektrische Gefährdung durch Freileitungen 5.11.2 7 Lasthalteventile 5.11.4 Datenaufzeichnung 5.11.5 Umsturzschutzvorrichtung 5.14.2.2. Software 5.23.3 Brandmelder 5.23.4 Feuerlöschsystem 5.23.5 Selbstrettungsgeräte 5.24.6 Fernanwendung der Bremsen 5.25.1 Beleuchtung allgemein 5.25.2 Beleuchtung innerhalb der Maschine 5.23.3 Beleuchtung für Arbeitsplätze 5.29 Bewegliche Maschinenbauteile 5.30 Umwelttemperaturbedingungen Tabelle 4, 6 und Tabelle 10 neu f) Abschnitt 6: neuer Abschnitt: 6.5 Schienen Profiliermaschinen g) Anhang A: Bild A.1 und Tabelle A.1 neu hinzugefügt h) Anhang D neu

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