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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zwei-Wege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen, entstehen können, wenn sie ausschließlich für das Fahren, die Versetzfahrt und/oder den Arbeitseinsatz auf Stadtbahngleisen vorgesehen sind. Wenn eine Maschine für den Einsatz auf Bahnhauptstrecken und Stadtbahngleisen ausgelegt und vorgesehen ist, müssen die wesentlichen Bedingungen von Teil 1 und Teil 4 eingehalten werden. Die Anforderungen dieses Dokumentes ändern jene in prEN 15746-1, wie sie für den Einsatz einer Maschine auf Stadtbahngleisen erforderlich sind. Dieses Dokument gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und dem Nahverkehrsbahnnetzprüfer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, zum Beispiel explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, zum Beispiel Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, zum Beispiel bei Arbeiten in Tunneln oder Einschnitten oder unter außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für eine Zwei-Wege-Maschine wird angenommen, dass ein für Straßen in der EU zulässiges Basis-Fahrzeug vor der Umrüstung ein annehmbares Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt nicht in diesem Dokument behandelt. Andere Gleisbau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Das zuständige Normungsgremium ist NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und- geräte".
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15746-4:2021-05 .
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