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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Lösemittel sind Flüssigkeiten, die die Fähigkeit besitzen, andere Stoffe zu lösen, zu suspendieren oder zu extrahieren. In Europa verwenden tausende Erzeuger und Hersteller sowie über 10 Millionen Arbeiter täglich Lösemittel. Die Lösemittel produzierende Industrie setzt sich sowohl aus kleineren und mittleren als auch multinationalen Unternehmen zusammen. Nachgeschaltete Anwender sind vorwiegend Klein- und Kleinstunternehmen. Lösemittel werden hauptsächlich aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Die Menge der für die Lösemittelherstellung verwendeten fossilen Rohstoffe ist jedoch mit weniger als 1 % des gesamten Weltverbrauchs an fossilen Rohstoffen vergleichsweise gering (siehe www.esig.org). Die Kriterien der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (en: Regulation on the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals [REACH]) wurden in die Diskussionen eingebunden, die zu dieser Veröffentlichung geführt haben. Dieses Dokument beschreibt für den Kunden, der biobasierte Lösemittel nutzt, den Ansatz, der zur Beschreibung der technischen Anforderungen an biobasierte Lösemittel im Verhältnis zu biobasierten Produkten genutzt werden kann. Dieses Dokument behandelt, wie die Kriterien für "biobasierte Lösemittel"nachzuweisen sind. Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, für das am Markt befindliche Lösemittel zu definieren, wie die Kriterien hinsichtlich Leistung, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt bestimmt (berechnet oder gemessen) werden können. Dieser Ansatz beabsichtigt, das Ansehen von "biobasierten Lösemitteln" und das Vertrauen der Verbraucher in diese Produktgruppe zu stärken. Es ist geplant, als zukünftige Arbeit der Lösemittelindustrie und CEN einen Vergleich zwischen biobasierten Lösemitteln und denjenigen Lösemitteln zu ermöglichen, die aufgrund ihrer Wirkung auf die drei Nachhaltigkeitssäulen gemäß EN 16751 ersetzt werden sollen. Um die Auswirkung auf die Nachhaltigkeit bei Verwendung der biobasierten Lösemittel über den gesamten Lebensweg zu überprüfen, sind diese Informationen essentiell. Die in diesem europäischen Norm-Entwurf veröffentlichten Kriterien für "biobasierte Lösemittel" ergänzen die anderen horizontalen Normen des CEN/TC 411. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 172-00-11 AA "Biobasierte Produkte" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16766:2018-02 .
Gegenüber DIN CEN/TS 16766:2015-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung der (finalen) Veröffentlichung zur Bestimmung von biobasiertem Gehalt, Nachhaltigkeit und Ökobilanz, unter CEN/TC 411 entwickelt; b) Änderung der Anforderung, dass ein biobasiertes Lösemittel ähnlichen Nachhaltigkeitskriterien wie vergleichbare herkömmliche Lösemittel entsprechen muss hin zu einer Empfehlung, da dies für einen Lösemittel-Hersteller sehr schwer zu bestimmen ist und prinzipiell die Aufgabe des Anwenders ist; c) die Klassifikation in Tabelle 1 wird in Bezug auf die Erfüllung der Mindestwerte entweder von biobasiertem Kohlenstoff oder biobasiertem Gehalt erweitert; d) Nachhaltigkeitsanforderungen werden näher erläutert; e) die Norm wurde an die derzeitig geltenden Gestaltungsregeln angepasst.