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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der Norm-Entwurf wurde vor dem Hintergrund erarbeitet, die Beteiligung der Patienten und die Entwicklung einer Partnerschaft zwischen dem Patienten und dem Pflegepersonal zu erleichtern. Festgelegt werden Mindestanforderungen, die eine Patientenbeteiligung bei der Gesundheitsversorgung ermöglichen, mit dem Ziel, vorteilhafte strukturelle Bedingungen für die personenzentrierte Pflege zu schaffen. In vielen Situationen ist die soziale Betreuung jedoch eng mit den Gesundheitsdiensten verbunden oder erfolgt parallel dazu. So könnte dieser Norm-Entwurf auch als Leitfaden für die Sozialfürsorge dienen. Er gilt für alle Gesundheitsdienste, zum Beispiel Allgemeinmedizin, Primärversorgung, Zahnarztpraxen, häusliche Pflege, Rehabilitation, Prävention und Langzeitpflege. Der Norm-Entwurf kann bei der Planung, Verwaltung, Durchführung und systematischen Auswertung der täglichen Aktivitäten helfen, so dass der Patient sein tägliches Leben steuern und in seinem eigenen Pflegeprozess gestärkt werden kann. Darüber hinaus kann er verwendet werden, um die Einbeziehung der Patienten auf systemischer Ebene zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Perspektive der Patienten in die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Gesundheitsdiensten, Forschung und Politik einbezogen wird. Er kann darüber hinaus für die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsdienstleistern verwendet werden. Der Norm-Entwurf wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 450 Mindestanforderungen in Bezug auf die Patienteneinbeziehung bei der personenzentrierten Versorgung, dessen Sekretariat vom SIS (Schweden) gehalten wird, erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 063 BR Beirat des DIN-Normenausschusses Medizin (NAMed) im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed). Deutsche Experten waren an der Erarbeitung des Norm-Entwurfs nicht beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 17398:2020-11 .