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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für Aufbereitungsanlagen fest, die den Wirkstoff - "Aktives Chlor" - aus Natriumchlorid durch Elektrolyse für den Betrieb vor Ort (in-situ) erzeugen. Der in-situ erzeugte Wirkstoff (IGAS), in diesem Fall Aktivchlor, kann in eine Lösung eingebracht werden ("off-line") oder direkt in den Rohrleitungen erzeugt werden ("in-line"). Dieses Dokument legt den Geräteaufbau und die Prüfverfahren für die Anlagen zur In-situ-Erzeugung von Aktivchlor fest. Es legt Anforderungen an die Anweisungen für die Installation, den Betrieb, die Wartung, die Sicherheit und die Dokumentation fest, die mit dem Produkt geliefert werden müssen. Für die In-situ-Erzeugung von Wirkstoffen und das Inverkehrbringen ihrer Vorstufen in der EU gelten die Vorgaben der Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012 ["Biozidprodukte"]). Wirkstoffe, die von Geräten erzeugt werden, die die Einhaltung dieser Norm beanspruchen, müssen die BPR sowohl für das registrierte aktive Chlor als auch für die Qualitätsstandards und den Vorläufer in Übereinstimmung mit der entsprechenden Anwendung und der in der BPR aufgeführten "Produktart" erfüllen. Dieses Dokument legt keine Anwendungen für In-situ-Geräte zur Erzeugung von Aktivchlor fest. Der Anwendungsbereich für die In-situ-Erzeugung von Chlor ist vielfältig. Es liegt in der Verantwortung des Wirtschaftsbeteiligten/Produktlieferanten, der die Einhaltung dieses Dokuments beansprucht, den geeigneten Anlagentyp und die Betriebsbedingungen für die spezifische Anwendung zu ermitteln und: - die für die Anwendung geeignete Biozidqualität anzugeben. Die Qualität des Biozids kann in nationalen oder internationalen Normen festgelegt sein: - den geeigneten Produkttyp und die Betriebsbedingungen (Konzentration, Dosiermenge und Qualität des aktiven Chlors) angeben; - alle anderen für die spezifische Anwendung relevanten gesetzlichen Anforderungen angeben; - das für die Anwendung geeignete Natriumchlorid-Vorprodukt (natürliche oder künstliche Sole) angeben; - und das Produkt entsprechend kennzeichnen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 17818:2024-04 .
Gegenüber DIN 19693:2021-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gegenüber DIN 19693:2021-07 sind keine wesentlichen Änderungen zu vermerken.