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Norm-Entwurf
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Bis heute gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für Allergene in Lebensmitteln. Dennoch dienen die so genannten VITAL-Werte als gemeinsame Grundlage für das Verständnis und die Handhabung der Ergebnisse. Bei diesen Werten handelt es sich um absolute Proteinmengen der allergenen Ware, unterhalb derer mehr als 95 % oder 99 % aller empfindlichen Verbraucher nicht nachteilig reagieren werden. Da diese Proteinmenge in jeder beliebigen Menge von Lebensmitteln vorkommen kann, die aufgenommen wird, ist die Verknüpfung mit einem Analyseergebnis (angegeben als mg allergenes Protein pro kg Lebensmittel) recht schwierig. Zuverlässige Analysemethoden sind für die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften in allen Teilen der Welt erforderlich. Derzeit gibt es keine harmonisierten Leitlinien zu den spezifischen Anforderungen an die Leistung quantitativer Methoden für Lebensmittelallergene und zu den vom Methodenentwickler bereitzustellenden spezifischen Informationen. Dieses Dokument legt Mindestleistungsanforderungen für Verfahren fest, die die Lebensmittelallergene - Milch, - Ei, - Erdnuss, - Haselnuss, - Mandel, - Paranuss, - Macadamianuss, - Cashew, - Pistazie, - Walnuss, - Pekannuss, - Lupine, - Sesam, - Senf, - Soja, - Sellerie, - Fisch, - Weichtiere, - Krustentiere und - Weizen in rohen und verarbeiteten Lebensmitteln quantifizieren. Im Rahmen dieses Dokuments werden Mindestanforderungen für eine LOQ (Limit of Quantification) aus Schwellenwerten (VITAL-Werten) abgeleitet. Für quantitative antikörperbasierte Methoden wird in einem normativen Anhang beschrieben, welche spezifischen Informationen der Methodenentwickler liefern muss und wie die Leistungsmerkmale validiert werden. Für PCR und LC-MS/MS sind die Informationen zu den Leistungsmerkmalen teilweise durch EN 15634-1 und EN 17644 abgedeckt. Verfahren, die glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen und Gerste) im Hinblick auf Zöliakie behandeln, werden von EN 17254 abgedeckt. Diese Norm gilt nicht für fragmentierte oder hydrolysierte Lebensmittelallergene, zum Beispiel Kaseinhydrolysate oder Sojasauce. Sie gilt auch nicht für Verfahren, die nur qualitative Ergebnisse liefern. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 057-01-05 AA "Lebensmittelallergene" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) zuständig.