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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Mindestanforderungen an die Qualifikation und Zertifizierung von Personal fest, das in der Luft- und Raumfahrtindustrie in den Bereichen Fertigung, Dienstleistung, Instandhaltung und Überholung zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP), zerstörungsfreie Überwachungen (ZfÜ) oder zerstörungsfreie Beurteilungen (ZfB) durchführt. Für die Anwendung dieses Norm-Entwurf wird der Begriff ZfP verwendet und gilt als gleichbedeutend mit ZfÜ und ZfB. In Europa wird der Begriff "Zulassung" verwendet, um eine schriftliche Bestätigung eines Arbeitgebers zu bezeichnen, dass eine Person besondere Anforderungen erfüllt hat und eine Handlungsbevollmächtigung hat. Eine Zertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 wird von diesem Norm-Entwurf nicht gefordert, außer wenn durch örtliche oder behördliche Bedingungen festgelegt. Der Begriff "Zertifizierung", wie in 3.1 festgelegt, wird in diesem Norm-Entwurf durchgängig anstelle des Begriffs "Zulassung" verwendet. Wenn nicht anders in der Zulassungsvorschrift festgelegt, schließt Zertifizierung nach diesem Norm-Entwurf eine Handlungsbevollmächtigung ein. Der Entwurf der Norm EN 4179 wurde von der Standardisierungsorganisation ASD-STAN des Verbandes der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie Normung (ASD), unter Mitwirkung deutscher Experten des DIN-Normenausschusses Luft- und Raumfahrt (NL) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-02-05 AA "Metallische Werkstoffe" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 4179:2017-03 .
Gegenüber DIN EN 4179:2011-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Kapitel 3 "Begriffe" überarbeitet; b) Abschnitt 4.4 "Verantwortung" neu strukturiert und überarbeitet; c) Tabelle 1 und Tabelle 2 um weitere Verfahren erweitert und überarbeitet; d) Tabelle 2.A "Anforderungen an die Erfahrung von Personal für die Durchstrahlungsprüfung für den Wechsel zur Durchstrahlungsprüfung mit Film oder zur filmlosen Durchstrahlungsprüfung" neu aufgenommen; e) Tabelle 5 "Anforderungen an das Sehvermögen" überarbeitet; f) Abschnitt 7 "Prüfungen" überarbeitet.