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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf enthält den Text der gemeinsamen europäischen Abänderungen zum Amendment 2:2015 der IEC 60335-2-27:2009. Mit dieser Änderung wird der Anwendungsbereich der Internationalen Norm IEC 60335-2-27 von Hautbehandlungsgeräten mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung auf Hautbehandlungsgeräte, die alle Formen optischer Strahlung verwenden, erweitert. Darüber hinaus wurden Schutzbrillen spezifiziert und Kennzeichnungsanforderungen dafür festgelegt. Die Internationale Norm behandelt damit zukünftig die Sicherheit von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, in die ein Strahler eingebaut ist, um die Haut mit optischer Strahlung (Wellenlänge 1 nm bis 1 mm) zu bestrahlen, wobei die Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Soweit anwendbar, behandelt die Norm die möglichen vorhersehbaren Gefahren, die von den Geräten für alle Personen ausgehen, die diese Geräte in Bräunungsstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen oder zu Hause benutzen. Zuständig ist das DKE/K 511 "Sicherheit elektrischer Hausgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-27:2021-08; VDE 0700-27:2021-08 .