Sicherheit von Spielzeug - Teil 4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche; Deutsche und Englische Fassung prEN 71-4:2019

Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 71-4:2019-09 - Entwurf

Sicherheit von Spielzeug - Teil 4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche; Deutsche und Englische Fassung prEN 71-4:2019

Englischer Titel
Safety of toys - Part 4: Experimental sets for chemistry and related activities; German and English version prEN 71-4:2019
Erscheinungsdatum
2019-08-02
Ausgabedatum
2019-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
75

ab 115,70 EUR inkl. MwSt.

ab 108,13 EUR exkl. MwSt.

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Erscheinungsdatum
2019-08-02
Ausgabedatum
2019-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
75
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3068504

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Einführungsbeitrag

E DIN EN 71-4 legt Anforderungen an die Höchstmengen und, in einigen Fällen, an die Höchstkonzentrationen bestimmter Stoffe und Gemische fest, die in Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche verwendet werden. Dieses Dokument gilt für Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche, einschließlich Experimentierkästen zur Kristallzucht und Experimentierkästen zur Erzeugung von Kohlenstoffdioxid sowie Ergänzungskästen. Es umfasst außerdem Experimentierkästen mit chemischen Versuchen auf dem Gebiet der Mineralogie, Biologie, Physik, Mikroskopie und der Umweltwissenschaften, sofern diese einen oder mehrere chemische Stoffe und/oder Gemische enthalten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind. Darüber hinaus legt dieses Dokument Anforderungen an die Kennzeichnung, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, den Augenschutz und an die zur Durchführung der Versuche zu verwendende Ausrüstung fest. Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Experimentierkästen, zum Beispiel eine Kombination aus einem Chemieexperimentierkasten und einem Experimentierkasten zur Kristallzucht. Ferner gilt es nicht für Spielzeug, das in EN 7113 behandelt wird (zum Beispiel Kosmetik-Sets). Anforderungen an bestimmte andere chemische Spielzeuge sind in EN 715 enthalten. Dieser Norm-Entwurf (prEN 71-4:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).

Inhaltsverzeichnis

ICS

97.200.50

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3068504
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-4:2021-03 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 71-4:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es wurde dargelegt, dass die Norm nicht für kombinierte Experimentierkästen gilt, z. B. eine Kombination aus einem Chemieexperimentierkasten und einem Experimentierkasten zur Kristallzucht; b) Tabelle 1 bis Tabelle 5 wurden überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf die GHS-Piktogramme und Signalwörter; c) Chemieexperimentierkästen dürfen Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 [5] entsprechend nun mit Lebensmittelzusatzstoffen und ihren Gemischen angeboten werden, wenn reine Lebensmittelzusatzstoffe nicht als gefährliche Stoffe [1] oder Gemische nicht als gefährliche Gemische [1] eingestuft wurden; d) ein Augenschutz muss nun auch bei Experimentierkästen zur Erzeugung von Kohlenstoffdioxid, die Stoffe enthalten, die nach Tabelle 5 mit dem GHS-Piktogramm GHS05 gekennzeichnet werden müssen, vorgesehen werden; e) die Anforderungen an die Kennzeichnung der Außenverpackung wurden an die Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG angeglichen; f) die Sicherheitsregel "Trage immer einen Augenschutz" wurde in 8.3.3 für Experimentierkästen zur Erzeugung von Kohlenstoffdioxid, die Stoffe enthalten, die nach Tabelle 5 mit dem GHS Piktogramm GHS05 gekennzeichnet werden müssen, aufgenommen; g) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.

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