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In diesem Dokument (prEN ISO 1775-9:2020) werden die Brennstoffspezifikationen und -klassen von grobem Schredderholz und Holzhackschnitzel für die industrielle Nutzung festgelegt. Es gilt nur für grobes Schredderholz und Holzhackschnitzel, die aus den folgenden Rohstoffen hergestellt werden (siehe ISO 17225-1:-, Tabelle 1): - 1.1 Wald, Plantagen- und anderes naturbelassenes Holz; - 1.2 Industrie-Restholz; - 1.3.1 chemisch unbehandeltes Gebrauchtholz; - 1.4 Definierte und undefinierte Mischungen. Dieses Dokument bezieht sich auf grobes Schredderholz, das mit stumpfen Werkzeugen hergestellt wird, und Holzhackschnitzel, die mit scharfen Werkzeugen hergestellt werden. 1.2.2 Nebenprodukte und Rückstände aus der holzverarbeitenden Industrie, die chemisch behandeltes Material (zum Beispiel geleimtes, gestrichenes, laminiertes Material) enthalten können, dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen oder Schwermetalle in Mengen enthalten, die höher sind als die typischen Werte für Frischmaterial (siehe Anhang B in ISO 17225-1) oder höher als die typischen Werte des Ursprungslandes. Wenn die Klasse I4 chemisch behandeltes Gebrauchtholz (1.3.2) enthält, darf es nur in den Anlagen verwendet werden, die für die Verwendung von 1.3.2 zugelassen sind. Dieses Dokument (prEN ISO 1775-9:2020) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 238 "Solid biofuels" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 335 "Biogene Festbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SIS (Schweden) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062- 05-82 AA "Biogene Festbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 17225-9:2021-10 .