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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser internationale Norm-Entwurf behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.2.1 beschrieben) zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Holz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz, sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlgebrauchs. Ferner wurden Transport, Zusammenbau, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Dieser internationale Norm-Entwurf gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit: - zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen, Anleimen von Kanten oder Montage- und Dübeleinheiten; - feststehender oder beweglicher Werkstückauflage; - mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks; - automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen. Dieser internationale Norm-Entwurf behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen in Bezug auf: a) an der Maschine angebrachte Ausrüstung zum Anleimen von Kanten; b) die Verwendung von Schleifscheiben; c) das Herausschleudern von Fräs- und/oder Schleifwerkzeugen durch Öffnungen an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen der Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 400 mm übersteigt; d) der Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie); e) die Notwendigkeit, auf Grund seiner großen Abmessungen auf oder in den Maschinenkörper zu steigen, zum Beispiel an Maschinen zur Bearbeitung von Holzwänden zur Einstellung von Spannelementen. Dieser internationale Norm-Entwurf gilt nicht für: 1) einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub; 2) Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind. Dieser internationale Norm-Entwurf gilt für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieses internationalen Norm-Entwurfs hergestellt werden. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 39/SC 4 "Woodworking machines" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN ISO 19085-3:2014. Gegenüber DIN EN 848-3:2013 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur Internationalen Norm ISO 19085-1 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen" neu strukturiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von NC-Bohr- und Fräsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-3:2018-04 .
Gegenüber DIN EN 848-3:2013-01 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur Internationalen Norm ISO 19085-1 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen" neu strukturiert.