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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Im Falle eines oder mehrerer beschädigter Reaktoren von Kernkraftwerken und der entsprechenden Freisetzung von radioaktiven Stoffen muss auch mit dem Verlust eines Großteils der elektrischen Energieversorgung, Kühlungsfunktionen und Leittechnik, gegebenenfalls einschließlich der Hauptwarte, sowie mit Schwierigkeiten bezüglich der Zugänglichkeit der Anlage gerechnet werden. Hauptzweck der vorbeugenden Auslegung der Anlagen ist es daher, solche Beschädigungen und Freisetzungen zu vermeiden. Dennoch sind im Rahmen der Schadensvorsorge Überlegungen anzustellen, wie solchen Szenarien begegnet werden kann. Infolge davon hat sich ein internationaler Konsens herausgebildet, die Auslegung und Einrichtung eines Satzes von Einrichtungen mit dem Ziel voranzutreiben, die Bemühungen des Personals zu koordinieren, das für die Steuerung der Notfallaktivitäten verantwortlich ist. Ebenso sollen die Anstrengungen der Stellen außerhalb der Anlage, die mit dem Schutz der Bevölkerung und der Umgebung betraut sind, koordiniert werden. Diese hierzu einzusetzenden Einrichtungen werden Notfall-Reaktionseinrichtungen genannt. Die vorgesehene Norm enthält Anforderungen bezüglich der Merkmale und Systeme der Notfall-Reaktionseinrichtungen, um - die Auslegung und betrieblichen Bemühungen hinsichtlich Sicherheit und Strahlenschutz zu optimieren und zu koordinieren, - die Feststellung und Lösung von möglichen Konflikten zwischen traditionellen betrieblichen Mitteln und Notfallmitteln zu verbessern, - die Feststellung und Verbesserung der potenziellen Synergien zwischen den traditionellen betrieblichen Mitteln und Notfallmitteln zu unterstützen. Zuständig ist das DKE/UK 967.1 "Elektro- und Leittechnik für kerntechnische Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62954:2022-04; VDE 0491-5-7:2022-04 .