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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde vom FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.3B "Sonstige Fahrzeuge" erstellt.
Die Überarbeitung von DIN 14507-1:1999-07 wurde notwendig, um den technischen Inhalt den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Die Erhöhung der maximalen Fahrzeuglänge des Einsatzleitwagens ELW 1 auf 6,0 m wurde entsprechend der maßlichen Festlegung beim Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) nach DIN 14530-16 vorgenommen. Des Weiteren wurden Änderungen vorgenommen, um die vom FNFW-Fachbereichsausschuss (FBA) 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" beschlossene Neuausrichtung der Feuerwehrfahrzeugkonzeption umzusetzen. Dabei wurden neben einigen redaktionellen Aktualisierungen die Einführung der "charakteristischen Masse" des Fahrzeugs vorgenommen sowie in diesem Zusammenhang beim ELW 2 die charakteristische Masse auf 10 500 kg erhöht.
Nach DIN EN 1846-1 sind Einsatzleitwagen der Kraftfahrzeug-Gruppe der Einsatzleitfahrzeuge zuzuordnen. In Deutschland wird die langjährig gebräuchliche Benennung Einsatzleitwagen für diesen Fahrzeugtyp bzw. die Benennung Kommandowagen beibehalten. Die Definition des Einsatzleitwagens ist identisch mit der des Einsatzleitfahrzeugs. Der Einsatzleitwagen des Typs ELW 3 nach DIN 14507-4 war bereits in der Vorgängernorm aufgrund der geringen Stückzahl nicht mehr enthalten. Allerdings ermöglichen die Festlegungen nach DIN 14507-3 eine Auslegung des ELW 2 in der Größe des ehemaligen ELW 3.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14507-1/A1:2003-10 , DIN 14507-1:1999-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14507-2:2008-03 , DIN 14507-3:2008-03 , DIN 14507-5:2008-03 .
Gegenüber DIN 14705-1:1999-07 und DIN 14507-1/A1:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriff und Definition der "charakteristischen Masse" an Stelle des "zulässigen Gesamtgewichts" eingeführt; b) beim ELW 2 wurde die charakteristische Masse auf 10500 kg erhöht; c) maximale Fahrzeuglänge des ELW 1 um 0,4 m erhöht, d. h., DIN 14705-1/A1:2003-10 eingearbeitet; d) Anforderungen gestrichen, die bereits in DIN EN 1846-2 und E DIN 14502-2 enthalten sind; e) Erläuterungen des Anhangs B in das Vorwort aufgenommen; f) Inhalt normentechnisch und redaktionell überarbeitet.