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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung des vom CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten EN 1218-3:2001 + A1:2009. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des NAM wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Holzbearbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte doppelseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen und/oder Doppelendprofiler mit Kettenbandvorschub, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die Norm gilt nicht für:
Daneben darf DIN EN 1218-3:2002-04 noch bis 2009-12-28 angewendet werden.
Gegenüber dem Vorgängerdokument (DIN EN 1218-3:2002-04) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1218-3:2002-04 .
Gegenüber DIN EN 1218-3:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Vorwort; b) Aktualisierung der Normativen Verweisungen; c) Änderungen bzw. Aktualisierung der Abschnitte 3, Terminologie und Begriffe, 4, 5.1.1, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, 5.1.3, Ingangsetzen, 5.1.4, Normales Stillsetzen, 5.1.5, NOT-AUS, 5.1.6, Störung der Energieversorgung, 5.2.1, Standfestigkeit, 5.2.2, Bruchgefahr während des Betriebs, 5.2.3.2 Festigkeit, 5.2.3.5, Spindelringe, 5.2.5, Einrichtungen, welche die Möglichkeit oder die Auswirkung des Wegschleuderns minimieren, 5.3.1, Feuer, 5.3.4 Elektrizität, 5.3.5 Ergonomie und Handhabung, 5.3.7, Pneumatik, 5.3.8, Hydraulik, 5.3.12, Strahlung, 5.3.13, Laser, 5.3.16, Trennung von der Energiezufuhr, 5.3.17, Instandhaltung, 6.2, Kennzeichnung, 6.3, Betriebsanleitung; d) geringfügige Änderung in Anhang A; e) informativer Anhang E entfällt ersatzlos; f) geringfügige Änderungen im informativen Anhang ZA, der den Zusammenhang zwischen dieser Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie Maschinen 98/37/EG wiedergibt; g) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG; h) Aktualisierung der Literaturhinweise;