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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Kettenlängen des Gütegrades GL-K3 mit den Nenngrößen 16 bis 90, die auch auf Schiffen bei einer Umgebungstemperatur ≥ -20 °C eingesetzt werden.
Gegenüber der VG 84501:1998-03 wurden Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel Nenngrößenreihe bis auf 90 erweitert, Berechnungsgrundlagen aufgenommen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Normen über Ankerstegketten wurde es zwingend erforderlich, diese Norm als teilweisen Ersatz für die VG 84501:1998-03 zu erarbeiten.
Ein wesentlicher Grund war auch, dass die Ankerketten des Gütegrades GL-K2 (VG 84501-1:1989, VG 84501-2:1989 beziehungsweise VG 84501:1998-03) nicht mehr dem heutigen technischen Standard bezüglich Größen, Werkstoffen und Massen entsprechen.
Diese Norm beschreibt die Anforderungen für normale Stegglieder des Gütegrades GL-K3 in Tabellenform.
Im Anhang A (informativ) wurden Berechnungsgrundlagen aufgeführt. Diese Berechnungsgrundlagen beinhalten Nenngröße, Durchmesser (normales Stegglied), Teilung, Durchmesser (Prüflehre) und rechnerische Ermittlung der Massen.
Gegenüber VG 84501:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Begriff "Nenndicke" in "Nenngröße" geändert; c) Begriff "Normalglied" in "normales Stegglied" geändert; d) Nenngrößenreihe erweitert bis auf 90; e) Maße für das normale Stegglied in diesre Norm aufgenommen; f) Maßbuchstaben für Teilung und Breite entsprechend ISO 1704 geändert; g) nicht symmetrische Teilungstoleranz eingeführt; g) Bild neu gezeichnet; h) Berechnungsgrundlagen in Anhang A aufgenommen; j) Aufbau der Norm an die akturellen Gestaltungsregeln angepasst.
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