Die Vorschriften zur Ladungssicherung sind für die Transportbranche Sicherheitsfaktor, Haftungsgrundlage und betriebliche Pflicht zugleich. Im Zentrum steht die Richtlinienreihe VDI 2700 - das zentrale technische Regelwerk zur Ladungssicherung in Deutschland.
Wir stellen eine Zusammenfassung ihrer Bedeutung bereit, und informieren über erfolgte und anstehende Neuerungen.
Die VDI 2700 sorgt für umfassende hohe Standards und verbindliche Einheitlichkeit und damit für mehr Sicherheit auf den Straßen und an Verladeplätzen. Die Neuerungen für Fahrzeugtransporte zum 1. September 2024 haben den Handlungsdruck auf Unternehmen verstärkt und die Bedeutung der Richtlinienreihe zusätzlich unterstrichen. Der neue Ausbildungsnachweis VDI 2700a und die Erweiterungen durch VDI 2700 Blatt 2.1 (Sonderfälle der Ladungssicherung) schaffen weitere Möglichkeiten zur Qualitätssicherung.
Wer Transporte durchführt oder organisiert, muss die zentralen Regelungen der VDI 2700 auf dem aktuellen Stand kennen.
Die Anforderungen an die Ladungssicherung sind im Wesentlichen durch drei Rechtsquellen bestimmt:
Die technische Konkretisierung dieser Pflichten erfolgt durch die Richtlinienreihe VDI 2700, die als allgemein anerkannte Regel der Technik eine zentrale Beweisgrundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bildet.
Die VDI 2700 liefert systematische Grundlagen zur kraft- und formschlüssigen Sicherung von Transportgütern auf Straßenfahrzeugen. Sie umfasst mehrere Blätter, die spezifische Aspekte behandeln – von Grundbegriffen über Sicherungsverfahren bis hin zu spezialisierten Anwendungen.
Die im Juli 2025 erschienene Richtlinie VDI 2700 Blatt 2.1 befasst sich mit Anforderungen bei Sonderfällen der Berechnung von Sicherungskräften. Es geht um statisch unbestimmte Systeme und das Niederzurren von Ladegütern mit Umschlingungswinkeln über 180 Grad gehen. Die neue Richtlinie liefert zu diesen Fällen Grundlegendes sowie Berechnungsbeispiele.
Die Richtlinien sind nicht gesetzlich verpflichtend, entfalten aber ihre Wirkung durch die Anerkennung als Stand der Technik. Wer sich an die Inhalte der VDI 2700 hält, erfüllt in aller Regel seine Sorgfaltspflichten – sei es als Verlader, Fahrzeugführer, Unternehmer oder Ausbilder. Wer Ladungen nicht gemäß VDI 2700 gesichert hat, muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er ähnlich wirksame Maßnahmen getroffen hat. Kurz gesagt: Eine Ladungssicherung nach VDI 2700 ist für niemanden obligatorisch, aber für alle Personen ratsam, die Ladungen auf Straßenfahrzeugen transportieren.
Die VDI 2700 unterscheidet grundsätzlich zwei Methoden:
Bei der kraftschlüssigen Sicherung wird die Ladung mittels Vorspannung auf der Ladefläche gehalten. Dazu werden häufig Spanngurte oder Ketten verwendet. Durch die Verzurrung wird das Ladegut fixiert.
Bei der formschlüssigen Sicherung erfolgt die Fixierung der Ladung durch mechanische Blockaden. Zu den häufigsten formschlüssigen Sicherungen gehören Rungen, Keile oder Stirnwände; aber auch formschlüssiges dichtes Packen kann diese Aufgabe erfüllen.
In der Praxis kommen häufig Kombinationen beider Verfahren zum Einsatz.
Die VDI 2700 Blatt 8.1 ist seit dem 1. September 2024 gültig und konkretisiert verbindlich das Verfahren zur Ladungssicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Transportern. Neben Prüf- und Zertifizierungspflichten für Fahrbahnbleche, Zurrmittel und Radstopper schreibt sie Mindest-Gleitreibwerte (µ ≥ 0.4) sowie Mindestkräfte bei unterschiedlichen Zurrwinkeln vor. Außerdem ist eine jährliche Nachprüfung mit Dokumentation durch eine befähigte Person erforderlich.
Der Begriff „Ladungssicherungsschein“ ist nicht offiziell definiert, hat sich aber als umgangssprachliche Bezeichnung für den Ausbildungsnachweis etabliert, der nach einer Schulung zur Ladungssicherung ausgestellt wird. Gesetzlich vorgeschrieben ist der „Schein“ zwar nicht – sehr wohl aber die Schulung selbst: Wer mit Beladung, Sicherung oder Kontrolle beauftragt ist, muss regelmäßig qualifiziert werden. Grundlage hierfür ist unter anderem die Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV).
Die VDI 2700a ist kein Blatt der Richtlinienreihe, sondern ein gültiger Ausbildungsnachweis zur Ladungssicherung. Er wird von Ausbildern und Schulungsleitern nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden Qualifikation ausgestellt. Enthalten sind Angaben zur Schulungsdauer, zu den vermittelten Inhalten sowie zu praktischen Übungen. Der Ausbildungsnachweis VDI 2700a ist in der Praxis die anerkannte Form dessen, was oft als „Ladungssicherungsschein“ bezeichnet wird.
Schulungspflichtig sind alle, die an Verladevorgängen beteiligt sind – darunter Fahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Disponenten. Neben der Erstausbildung sind regelmäßige Auffrischungen (alle drei bis fünf Jahre) üblich – insbesondere bei Änderungen im Fuhrpark oder bei den eingesetzten Sicherungsmitteln. Zusätzlich ist mindestens einmal im Jahr eine Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben.