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Publikation [ZURÜCKGEZOGEN] redaktionelle Beiträge 2008-10 Artikel ist nicht bestellbar

Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen - Sechs Punkte, die es in sich haben

NAVp - CEN/TC 261/SC 5/WG 12 "Markierung"

Autoren
 B. Braune,  D. Mößner
Herausgeber
DIN
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 B. Braune,  D. Mößner
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DIN

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Über dieses Produkt

Sechs Punkte bewegen die Pharma- und Verpackungswelt. Es sind die sechs Punkte, auf denen die Braille-Schrift aufbaut. Seit dem 1. September 2006 müssen - mit einigen Ausnahmen - alle Pharmaverpackungen in Deutschland mit der Blindenschrift versehen werden. Konkret: der Name und die Stärke des Medikamentes müssen auf der Umverpackung in Braille-Punkten aufgebracht werden. Dies soll die Sicherheit blinder und sehbehinderter Anwender erhöhen. Der NAVp betreut hierzu die zugehörigen Projekte auf nationaler und europäischer Ebene.

Produktinformationen
Ausgabedatum: 10.2008

1. Auflage, 4 Seiten, A4

BESTELL-NR. 17059

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