Kurzreferat
Die Richtlinie legt das Referenzmessverfahren zur Ermittlung der Massenkonzentration von kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit in der PM4-Fraktion an geführten stationären Quellen fest. Das Messverfahren basiert auf der Probenahme nach dem Prinzip der Impaktion und der Ermittlung der Masse an kristallinem Siliziumdioxid in einem anschließenden analytischen Schritt. Da Quarzfeinstaub PM4 in die Klasse der Krebs erzeugenden Stoffe der TA Luft einzuordnen ist, dürfen Quarzfeinstaubemissionen einen festgelegten Massenstrom oder eine festgelegte Massenkonzentration nicht überschreiten. Das in der Richtlinie beschriebene Messverfahren dient der Quantifizierung der Quarzfeinstaubemissionen und damit der Überprüfung der Einhaltung von entsprechenden Grenzwerten. Die gravimetrische Bestimmung der PM4-Fraktion ist nicht Bestandteil der Richtlinie. Das hier beschriebene Verfahren kann nicht zur Ermittlung der Gesamtstaubmassenkonzentration herangezogen werden. Die Richtlinie ist nicht anwendbar bei mit Wasserdampf gesättigten Abgasen. Diese Richtlinie richtet sich an Prüflaboratorien, die Messungen von Quarzfeinstaubemissionen durchführen, an Hersteller von entsprechenden Messeinrichtungen, an Aufsichtsbehörden und an Forschungsinstitute, die in diesem Bereich tätig sind.