Kurzreferat
Diese Richtlinie gibt eine Übersicht über die wesentlichen Regelungen zur Durchführung von Einzelmessungen zur Ermittlung der Emissionen stationärer Quellen mit manuellen oder automatischen Messverfahren im gesetzlich geregelten Bereich. Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass Emissionen von Anlagen so ermittelt werden, dass die Ergebnisse repräsentativ und untereinander vergleichbar sind, einheitlich ausgewertet werden können und eine Überwachung von Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Diese Regelungen gelten für erstmalige und wiederkehrende Messungen sowie die Durchführung von Vergleichsmessungen im Rahmen von Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von stationären automatischen Emissionsmesseinrichtungen. Diese Richtlinie richtet sich an Anlagenplaner, Anlagenbetreiber, Aufsichtsbehörden, Prüflaboratorien und alle Personen und Institutionen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Übersicht der wesentlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Einzelmessungen mit manuellen oder automatischen Messverfahren benötigen. Weiterhin dient sie der Erstellung von Abschnitten mit messtechnischem Bezug in den anlagenspezifischen VDI-Richtlinien zur Emissionsminderung im VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, Band 2 und Band 3.Diese Richtlinie legt keine neuen oder weitergehenden Anforderungen an die Durchführung von Emissionsmessungen mit manuellen oder automatischen Messverfahren fest, sondern fasst die bereits in anderen technischen Regeln festgelegten Anforderungen zusammen.