Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Die Richtlinienreihe definiert den Prozess der Identifikation und Vermarktung von Energieflexibilität sowie die zugehörigen Begriffe. Energieflexibilitätsmaßnahmen können sein: Anpassung von Prozessstarts (kurz- und mittelfristig), Unterbrechung von Prozessen, Anpassung von Prozessparametern, Anpassung der Maschinenbelegung, Anpassung der Auftragsreihenfolge, Speicherung von Energie, Wechsel der Energiequelle, Anpassung von Pausenzeiten, Anpassung von Schichtzeiten usw. Es werden die Kennzahlen zur Energieflexibilität entwickelt, die verschiedenen Beschaffungsmärkte erläutert und Entscheidungswege beschrieben. Weiterhin wird ein Prozess dargelegt, wie man Energieflexibilisierungspotenziale erkennt und nutzbar macht. In dieser Richtlinie werden die Vermarktungs- und Optimierungsansätze von Energieflexibilitäten vorgestellt. Es wird die Informationssystemarchitektur aus Plattformen und IT-Lösungen beschrieben (u.a. Smart-Grid, Energiehandelsplattformen und sogenannte virtuelles Kraftwerke). Weiterhin der Aufbau einer sogenannten Energiesynchronisationsplattform und die Services dazu. Es werden die unternehmensseitigen und die marktseitigen Optimierungsansätze erläutert und die Flexibilitätsvermarktung beschrieben. Zuletzt werden in zwei Anwendungsfällen ein Beispiel eines KMU zu Eigenverbrauchsoptimierung und Flexibilitätsvermarkung und ein Beispiel zur Flexibilitätsvermarktung am sogenannten Intraday-Markt vorgestellt.