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Zum Schutz des Menschen und der Umwelt gibt es zahlreiche Rechtsnormen, in denen maximal zulässige Emissionen und Immissionen festgelegt sind. Dabei kann es sich um Stoffe, Stoffgemische, Energien und Krankheitserreger handeln.
Für die einzuhaltenden Werte (Mindest- oder Höchstwerte) werden in den Rechtsnormen sowie der Literatur verschiedene Begriffe wie zum Beispiel Grenz-, Richt-, Soll-, Ziel-, Qualitätsziel-, Leit-, Unbedenklichkeits-, Referenz-, Hintergrund-, Vorsorge-, Toleranz-, Gefahrenabwehr-, Toxizitäts-, Schwellen-, Prüf-, Höchst-, Eingreif-, Handlungs-, Belastungs-, Sanierungspflicht-, Interventions-, Alarmwert, Umweltqualitätsnorm und so weiter verwendet. In diesem Dokument wird in diesem Zusammenhang allgemein von Grenzwerten gesprochen. Die Festlegung von Grenzwerten beruht auf unterschiedlichen Grundlagen, zum Beispiel naturwissenschaftlichen, medizinisch-toxikologischen, technischen oder politischen.
Bei einer Begutachtung zieht die Nichteinhaltung von Grenzwerten in abgestufter Weise Handlungsbedarf beziehungsweise Konsequenzen nach sich. Zur Prüfung der Einhaltung eines Grenzwertes bedarf es, je nach Vorschrift, eines oder mehrerer Analysenergebnisse. Dabei ist festzulegen, wie die Analysenwerte zu ermitteln sind und wie die Prüfung vorzunehmen ist. Dafür kann ein Messverfahren vorgegeben sein. Alternativ kann auch festgelegt sein, welche Leistungskriterien (zum Beispiel Richtigkeit, Präzision, Bestimmungsgrenze und so weiter) zu erfüllen sind. Da Messungen kontinuierlich oder in Stich- beziehungsweise Mischproben vorgenommen werden können, ist das entsprechende Vorgehen für einen einzuhaltenden Grenzwert vorzugeben.
Aufgrund der Tatsache, dass Analysenergebnisse prinzipiell mit einer Messunsicherheit behaftet sind, ist diese Messunsicherheit bei der Beurteilung, ob Grenzwerte eingehalten sind oder nicht, zu berücksichtigen.
Dieses Dokument gibt Leitlinien zur Prüfung der Einhaltung von Grenzwerten, wenn die zu bestimmenden Parameter mindestens näherungsweise als stetig quantifizierbar angesehen werden können. Darüber hinaus können die hier vorgestellten Verfahren auch in anderen Bereichen wie Boden-, Abfalluntersuchung und bei Sanierungen, in der Toxikologie, Pharmazie, den Materialwissenschaften und so weiter eingesetzt werden.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-03-01-04 AK "Chemometrie" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.