Kurzreferat
PLT-Schutzeinrichtungen müssen möglichst frei von Fehlern sein. In der DIN EN 61511 wird deshalb gefordert, dass Maßnahmen gegen systematische und zufällige Fehler sowie zur Fehlertoleranz getroffen werden. Alle Maßnahmen müssen immer gleichzeitig ergriffen werden. Weitere Einzelheiten sind in der VDI/VDE 2180 Blatt 5 zu finden. Diese NE hat das Ziel, diese Anforderungen zu konkretisieren und eine Geräteklasse zu definieren, die für Betriebs-, Überwachungs- und Schutzeinrichtungen in prozesstechnischen Anlagen geeignet und gleichermaßen einsetzbar ist. Sie basiert auf dem bisherigen bewährten Vorgehen in der VDI/VDE 2180 sowie NE 79. Ein derart qualifiziertes Gerät ist einkanalig für SIL 2- und in mindestens 1v2-Redundanz (1oo2) für SIL 3-Anwendungen einsetzbar und es darf ein vereinfachter rechnerischer SIL-Nachweis angewendet werden (siehe auch VDI/VDE 2180, Blatt 4). In dieser Empfehlung werden allgemeine Anforderungen an die Betriebsbewährung formuliert. Der Einsatz eines betriebsbewährten Geräts entbindet den Betreiber nicht von der Verantwortung, die Eignung für seinen speziellen Anwendungsfall sicherzustellen. In dieser NE werden die Messgrößen Temperatur, Druck, Durchfluss und Stand inkl. der dazugehörigen Aktorik behandelt. Die vorgestellte Methodik ist aber grundsätzlich auch anderweitig anwendbar. Sie gilt nicht für sicherheitsgerichtete speicherprogrammierbare oder verbindungs-programmierbare Steuerungen incl. ihrer EA-Modules, sowie nicht für komplexe Einrichtungen der Prozessanalysentechnik. Diese werden wegen ihrer Komplexität in dieser NE nicht behandelt. Zusätzlich werden SSPS und VPS auf Grund ihrer Unabhängigkeit vom jeweiligen Prozess grundsätzlich durch Dritte zertifiziert. Anforderungen an Geräte aus anderen Regelwerken sind ebenfalls zu berücksichtigen (z. B. Anforderungen an Feuerungsanlagen). Ein betriebsbewährtes Gerät ist nicht automatisch ein unternehmensspezifisches Standardgerät. Dazu sind neben den technischen noch weitere, z. B. kaufmännische oder logistische Aspekte zu berücksichtigen. Diese werden in dieser NE nicht weiter behandelt.