Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
über die Osterfeiertage ist unsere Kundenservice-Hotline nicht besetzt. Wir sind ab dem 07.04. wieder für Sie da. Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest!
Ihre DIN Media GmbH
Technische Regel [AKTUELL]
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Der Beruf des Kranführers ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf. Obwohl in tausenden Betrieben ohne den Kranführer nichts läuft und beispielsweise in Stahlwerken, im Container-Umschlag oder Hafenbetrieb dem Kranführer Millionenwerte anvertraut werden, wird noch häufig nach einer simplen Unterweisung ein Mitarbeiter als Kranführer eingesetzt.
Mit dem Kranführerausweis wird bescheinigt, welche theoretischen Ausbildungsinhalte und praktische Übungen vermittelt wurden, die sich bevorzugt an der Richtlinie VDI 2194 Blatt 2 orientieren.
Die Bescheinigung gilt insbesondere für: