Kurzreferat
Die Richtlinie befasst sich mit allen Verfahrensgängen im Steinkohlenaufbereitungsbereich von der Behandlung der Rohförderkohle nach Verlassen der Schachtförderung bis zum versandfertigen Verladen des Produkts. In den Steinkohlen-Aufbereitungsanlagen werden aus der Rohförderkohle durch Klassieren, Sortieren (Anreichern), Zerkleinern, Entwässern, Trocknen, Mischen und dergleichen marktfähige Erzeugnisse hergestellt. Insbesondere wird für Kraftwerke Ballast-, Fein- und Grobkohlen, für die Eisen schaffende Industrie Kokskohle sowie Einblaskohle und für den Wärmemarkt (Hausbrand und Kleinverbraucher) Anthrazit und Nusskohle hergestellt. Als Trockner werden in Deutschland Siebtrockner eingesetzt. Bei dieser Trocknung wird Frischluft in einem mit Dampf beheizten Wärmetauscher auf ca. 180 °C aufgeheizt und von oben auf die zu trocknende Kohle geblasen. Dabei haben die wärmeführenden Gase direkten Kontakt mit dem zu trocknenden Gut.In der Richtlinie werden Auslegungsdaten und eine Verfahrensschema für Siebtrockner gegeben sowie Emissionsquellen genannt. Die technischen Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen werden im Detail vorgestellt.Die nach derzeitigem Stand der Technik erreichbaren Emissionswerte sind tabellarisch aufgelistet. Der Entwurf schließt mit einer ausführlichen Anleitung zum Messen der in diesen Anlagen anfallenden Emissionen.