Kurzreferat
Die Maximalen Immissions-Konzentrationen (MIK-Werte) dieser Richtlinie gelten für einatembare Schwebstaubgemische. Unter Schwebstaub sind hier in der allgemeinen Umwelt vorkommende unspezifizierte, aerosolförmige Luftinhaltsstoffe zu verstehen, ohne daß dabei spezielle Bestandteile des Schwebstaubes getrennt betrachtet werden.