Kurzreferat
Beim Beladen von Lkw und Anhängern ist darauf zu achten, dass eine Überschreitung der zulässigen Achslasten und eine Unterschreitung der Mindestlenkachslast bzw. Mindestantriebsachslast sowie die maximal zulässige Radlastdifferenz vermieden werden, um beim Transport die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Eine Straßenüberbeanspruchung, hervorgerufen durch eine Überschreitung der zulässigen Achslasten, ist ebenfalls zu vermeiden. Eine Hilfestellung für die Einhaltung der zulässigen Achslasten und der Mindestachslasten gibt der Lastverteilungsplan (LVP), aus dem man die notwendigen Informationen entnehmen kann.Diese Richtlinie gilt für alle Lastkraftwagen, Anhänger (Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhänger), Sattelkraftfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge, siehe auch DIN 70010 und VDI 2700. Die Richtlinie ist bestimmt für Verlader, Fahrende und Fahrzeughalter. Die Verantwortungsbereiche leiten sich ab aus den nationalen Vorschriften des Straßenverkehrs- und Arbeitsschutzrechts sowie aus den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften der Mitgliedstaaten der EU.