Kurzreferat
Die vorliegenden Richtlinien beschreiben Mindestanforderungen an Schlüsselübergabeboxen (SB) für Beherbergungsstätten. Diese sind für eine zeitweise Verwahrung von Schlüsseln oder Codeträgern vorgesehen und bieten einen Grundschutz gegen die unrechtmäßige Entnahme der Schlüssel oder Codeträger. Die SB dienen maßgeblich dazu, die Schlüsselübergabe zwischen dem Betreiber der Beherbergungsstätte und dem Mieter organisatorisch zu unterstützen, sofern eine persönliche Übergabe nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Hierbei soll der Schlüssel/Codeträger (im Folgenden wird einheitlich von Schlüssel gesprochen) nur für jeweils kurze Zeit und nur vor und nach der Vermietung in der SB untergebracht sein. SB sind nicht geeignet, um Schlüssel gegen Wegnahme oder andere Einflussnahme gesichert zu verwahren, insbesondere nicht, wenn der Mieter das Mietobjekt bereits benutzt und sich bspw. versicherte Gegenstände des Mieters darin befinden.