Kurzreferat
VdS Schadenverhütung bietet mit dieser Spezifikation die Möglichkeit, ein für Komponenten der Brandschutz- und Sicherungstechnik für den Endverbraucherbereich angemessenes Cyber-Sicherheitsniveau nachzuweisen. Diese Spezifikation gilt für Komponenten, die in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung sowie deren Außenbereich zum Einsatz kommen und die für die Installation und Inbetriebnahme durch den Endverbraucher vorgesehen sind: - Überfall- und Einbruchmeldeanlagen; - mechatronische Sicherungseinrichtungen, sogenannte "Smart Locks"; - Kameras, die Teil einer Gefahren-/Meldeanlage zum Schutz vor Gefahren sind; - sonstige Melde- und Alarmierungsanlagen; - sowie mit den vorgenannten Komponenten verbundene Web-, App- und Cloud-Anwendungen. Komponenten, die in gewerblichen, industriellen und militärischen Einrichtungen oder kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zum Einsatz kommen, liegen nicht im Geltungsbereich dieser Spezifikation und werden zum Beispiel mittels der Richtlinien VdS 3836 adressiert. Die Anforderungen dieser Spezifikation beziehen sich auf alle exponierten Schnittstellen (Sext) sowie Steuerungs-, Regel- und Bedienfunktionen der Komponente, die im Wesentlichen den Sicherheitszustand der Komponente oder an diese angeschlossene weitere Komponenten und Systeme (im weiteren Verlauf Fremdkomponente(n) genannt) beeinflussen können. VdS Schadenverhütung GmbH bietet die Prüfung nach dieser Spezifikation an. Eine VdS-Anerkennung ist auf Basis der PROVE-Spezifikation 6063 nicht möglich.