Verwaltungsvorschrift
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RE-INGAV BE:2021-02-17
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes hinsichtlich der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (Einführung RE-ING, Absatz 2.1.6 und 2.4.6)