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Bei der Gestaltung eines elektrotechnischen Produkts sind das Risiko eines Brands wie auch die potenziellen, mit Bränden verbundenen Gefährdungen zu berücksichtigen und durch die Bemessung von Bauelementen, Auslegung der Schaltung und die Wahl von Werkstoffen, so weit möglich, zu minimieren. Grundsätzlich gilt jeder Entzündung vorzubeugen oder aber gegebenenfalls eine Brandausbreitung einzudämmen. Teil 2-15 der Reihe IEC 60695 entwickelt ein Klassifizierungs-System zur Auswahl von Komponenten für Endprodukte, in erster Linie auf Basis der Prüfergebnisse mit dem Glühdraht, einer Simulation von Zündquellen (Teil 2-11), und in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Komponenten, aber auch in Abhängigkeit von der jeweils konkreten Einbausituation und Verwendung. Diese Klassifizierung gründet auf sicherheitsgerichteten Maßgaben der internationalen elektrotechnischen Normung (IEC-ACOS) und erlaubt, Bauelemente entsprechend ihrer potenziellen und anwendungsspezifischen Entflammbarkeit zu selektieren. Die Klassifizierung unterscheidet Prüfergebnisse nach Teil 2-11 in drei Kategorien: keine Flamme, keine Entzündung oder kleine Flammen von kurzer Dauer oder deutliche Flammen erkennbar, jeweils beobachtet an den Außenseiten des Prüflings. Mit dieser Art der Klassifizierung kann eine einheitlichere Bewertung zur Brandeinwirkung für die Ausführung elektrischer Geräte unterschiedlicher Branchen erreicht werden. Diese Technische Spezifikation ist für die Anwendung durch Technische Komitees bei der Erarbeitung von Normen nach den in IEC Guide 104 und ISO/IEC Guide 51 dargelegten Grundsätzen vorgesehen. Eine anwendungsspezifische Einbindung dieser Sicherheitsgrundnorm obliegt dem jeweiligen Technischen Komitee. Zuständig ist das DKE/K 133 "Prüfverfahren zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Produkten und Isolierstoffen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.