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Dieser Teil der Normenreihe DIN 19698 ist bei der In situ-Beprobung anzuwenden. Für die Planung, Vorbereitung und Ausführung von Bauleistungen an zum Beispiel Linienbauwerken, und der daraus resultierenden ingenieurmäßigen Umsetzung ist eine zutreffende Beschreibung der Ausbaustoffe unerlässlich. Ist das Anlegen einer Materialhalde zwecks Beprobung nach DIN 19698-1 am Anfallort aufgrund bautechnischer Gegebenheiten (Baustellen im städtischen Raum, Wasserschutzgebiete und andere sensible Flächen) oder aus logistischen Gründen (Bauablauf) nicht möglich, erfolgen die erforderlichen Untersuchungen in der Regel aus in situ-Probenahmen und sind so zu planen, dass die in den verschiedenen Projektphasen der Baumaßnahme benötigten Informationen vollständig und mit Sicherheit zur Verfügung stehen. Dieser Teil der DIN 19698 gilt für die in situ-Beprobung von festen und stichfesten Materialien aus zum Beispiel: - Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom); - Gleiserneuerungen; - Instandsetzung beziehungsweise Grunderneuerung von Fahrbahnen und anderen Verkehrsflächen; - Banketterneuerungen von Straßen; - Untersuchung von Schadensereignissen (Setzungsschäden, Rutschungen, Bergschäden, Unfallereignisse); bei denen eine Aufhaldung und Zwischenlagerung der Ausbaumaterialien zum Zweck ihrer Beprobung aus logistischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 119-08-01 AA "Probenahme" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Gegenüber DIN 19698-6:2019-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemeine redaktionelle Überarbeitung; b) technische Überarbeitung basierend auf Erfahrungen aus der Anwendung; c) 4.2 "Vorerhebung" umbenannt zu "Erfassung"; d) Ergänzung in 4.4 "Festlegung von Grundmengen" um einen Absatz zum Probenahmekonzept bei Grundmengen über 5000 m3; e) Aktualisierung von Abschnitt 5 "Probenahmeplan".