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Dieses Dokument gilt für den Umgang mit Kernbrennstoffen innerhalb kerntechnischer Anlagen. In Ergänzung zur technischen Anlagenauslegung legt dieses Dokument einen Rahmen für Maßnahmen administrativer Art zur Einhaltung der Kritikalitätssicherheit fest. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Anlagen mit Kernreaktoren. Für den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb kerntechnischer Anlagen sowie für den Schutz gegen Einwirkungen Dritter ergeben sich besondere Anforderungen, die in diesem Dokument nicht behandelt werden. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-45 AA "Kritikalitätssicherheit" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erstellt.
Gegenüber DIN 25474:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung der Begriffsdefinitionen "Doppelereignisprinzip der Kritikalitätssicherheitsauslegung" und "Einzelfallkriterium der Kritikalitätssicherheitsauslegung"; b) Ergänzung der Verweisung auf KTA-Regel 1402 in Abschnitt 5; c) Aktualisierung der normativen Verweisungen und der Literaturhinweise; d) redaktionelle Änderungen.