Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
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Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren für die fachgerechte Anwendung des Ganzkörper-EMS-Trainings am Menschen fest. Es berücksichtigt die Tatsache, dass die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb von EMS-Geräten einerseits aus dem geltenden Medizinprodukterecht resultieren, da EMS-Geräte gemäß den Feststellungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unabhängig von der Art der Anwendung als Medizinprodukte der Risikoklasse IIb eingestuft sind und beim Ganzkörper-EMS-Training ausschließlich entsprechende Medizinprodukte zum Einsatz kommen dürfen, und andererseits aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), die den gewerblichen Betrieb sowie die hierfür erforderliche Fachkunde des eingesetzten Personals regelt; ergänzend ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einzuhalten. Festgelegt werden in diesem Dokument ergänzende Anforderungen an die Durchführung, Organisation und Anwendung des Ganzkörper-EMS-Trainings, soweit diese nicht durch das Medizinprodukterecht oder die NiSV geregelt sind. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 112-01-10 AA "Fitness-Studios" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet.
Gegenüber DIN 33961‑5:2023‑09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung des Anwendungsbereichs; b) Änderung der Norm-Nummer; c) Überarbeitung der Begriffe und Definitionen; d) Aktualisierung 5.1 "Kontraindikationen"; d) Norm redaktionell überarbeitet.