Norm-Entwurf
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Die DIN 4109 ist die zentrale Normenreihe für den Schallschutz im Hochbau. Je nach Teil behandelt sie Anforderungen, rechnerische Nachweise oder technische Grundlagen zur schalltechnischen Planung und Bewertung von Gebäuden.
Die DIN 4109-36 enthält Daten und Nachweisgrundlagen für gebäudetechnische Anlagen und unterstützt die schalltechnische Planung von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Sie stellt Kenndaten, Hinweise und Nachweisverfahren für die Bewertung von Geräuschen technischer Anlagen bereit und ergänzt die rechnerischen Nachweise nach DIN 4109-2.
Die DIN 4109-36 beschreibt Nachweisverfahren, Planungsgrundlagen und schalltechnische Kenndaten für unterschiedliche Bereiche der Gebäudetechnik. Dabei werden sowohl sanitäre Anlagen als auch raumlufttechnische Anlagen und weitere technische Einrichtungen berücksichtigt.
Behandelte Themen im Überblick:
Die DIN 4109-36 unterstützt Planer*innen, Bauphysiker*innen und TGA-Fachplaner*innen bei der Durchführung von Schallschutznachweisen für gebäudetechnische Anlagen. Sie hilft dabei, Geräusche aus Sanitär-, Lüftungs- und Versorgungssystemen bereits in der Planungsphase zu bewerten und geeignete Schallschutzmaßnahmen festzulegen.
Besonders relevant sind die enthaltenen Vorgaben zu Luft- und Körperschall, zu Musterinstallationswänden sowie zu rechnerischen Nachweisen für Sanitär- und Lüftungsanlagen. Die Norm bildet damit eine wichtige Grundlage für die schalltechnische Auslegung moderner Gebäudetechnik.
Gegenüber DIN 4109-36:2016-07 wurde der Entwurf umfangreich überarbeitet. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Für eine ganzheitliche Planung des baulichen Schallschutzes können je nach Anwendungsfall weitere Teile der Normenreihe DIN 4109 relevant sein. Dazu zählen Anforderungen an den Schallschutz, rechnerische Nachweise sowie Bauteilkataloge für Massivbau, Holz-, Leicht- und Trockenbau und weitere Nachweise für unterschiedliche Bauteile und Konstruktionen.
Gegenüber DIN 4109-36:2016-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Generelle redaktionelle Korrekturen, Anpassungen und Aktualisierung; b) Einführung und Beschreibung des Verfahrens für "Rechnerische Nachweise" in Abschnitt 6, unter Beibehaltung der bisherigen Nachweismethoden ("Nachweis ohne bauakustische Messungen" und "Nachweise mit bauakustischen Messungen"); c) Überarbeitung des informativen Abschnitts A.3 "Lufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)" und Überführung in den neuen normativen Abschnitt 8 "Hinweise zur Durchführung von Nachweisen bei raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)"; d) Überarbeitung des informativen Anhangs A durch Aktualisierung von Normenverweisungen und Löschung veralteter Tabellenwerte.