Normungsarbeit - Teil 1: Grundsätze
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Norm-Entwurf

DIN 820-1:2026-08 - Entwurf

Normungsarbeit - Teil 1: Grundsätze

Englischer Titel
Standardization - Part 1: Principles
Erscheinungsdatum
2026-07-24
Ausgabedatum
2026-08
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
13

ab 67,70 EUR inkl. MwSt.

ab 63,27 EUR exkl. MwSt.

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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Die Grundlagennorm DIN 820-1 legt die allgemeinen Grundsätze, die Organisation und Ergebnisse der Normungsarbeit fest. Diese gelten für die Organe von DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und für sonstige Organisationen sowie jedermann, einschließlich der "Öffentlichkeit", soweit deren Beteiligung nach dieser Norm vorgesehen ist. Darüber hinaus wird empfohlen, sie bei der Werknormung sinngemäß anzuwenden. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 173-00-01 AA "Normungsgrundsätze" im DIN-Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN) erstellt.

Inhaltsverzeichnis

ICS

01.120
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 820-1:2022-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 4 die bisherigen Absätze 3 bis 6 aktualisiert und drei neue Absätze zu Konsens, Konsensverfahren und Nichtbeteiligung an der Normung aufgenommen; b) in 5.1 den bisherigen 4. Absatz zum Normenvertrag zwischen DIN und der Bundesrepublik Deutschland an das Ende des 1. Absatzes verschoben; c) in 5.2 wurde der bisherige letzte Absatz gestrichen und dafür auf die Richtlinie für DIN-Normenausschüsse verwiesen, in der diese Arbeitsweise festgelegt ist; d) in 5.4 zwei Absätze zur Besetzung von Arbeitsgremien aus DIN 820 Beiblatt 3 übernommen; e) in 5.7 bezüglich der Art der Unterrichtung der Öffentlichkeit durch DIN die Nennung der konkreten Berichtsmedien "DIN-Anzeiger für technische Regeln" und "etz Elektrotechnik + Automation" durch eine Verweisung auf DIN 820-4 ersetzt; f) umfangreiche Überarbeitung und Konkretisierung von 7.2 zu den Grenzen der Normung; g) in 7.8 Ausnahme, dass Dienstleitungsnormen vertragsrechtliche Bestimmung enthalten dürfen, aufgenommen; h) in 7.9 eine Anmerkung zur Vergabe von Lizenzen unter FRAND-Bedingungen aufgenommen; i) in 8.1 Hinweis aufgenommen, welchen wissenschaftlich-technischen Sachstand Normen wiedergeben können; j) in Abschnitt 10 einen Absatz aufgenommen, dass TS und TR nicht Teil des Deutschen Normenwerks sind und diesem nicht widersprechen dürfen; k) Norm redaktionell überarbeitet.

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