Normungsarbeit - Teil 4: Geschäftsgang
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Norm-Entwurf

DIN 820-4:2026-08 - Entwurf

Normungsarbeit - Teil 4: Geschäftsgang

Englischer Titel
Standardization - Part 4: Working procedure
Erscheinungsdatum
2026-07-24
Ausgabedatum
2026-08
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
21

ab 90,50 EUR inkl. MwSt.

ab 84,58 EUR exkl. MwSt.

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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument DIN 820-4 legt den Geschäftsgang für die Normungsarbeit bei DIN fest. Darüber hinaus ist sie für die innerbetriebliche Normung sinngemäß anwendbar. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 173-00-01 AA "Normungsgrundsätze" im DIN-Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN) erarbeitet und vom DIN-Präsidium herausgegeben. Nach der Deutschen Normungsstrategie ist es ein Ziel von DIN, durch Normung und Standardisierung Deutschlands Stellung als eine der führenden Wirtschaftsnationen zu sichern. Deshalb ist es die Aufgabe der Geschäftsstellen der DIN-Normenausschüsse, die deutschen interessierten Kreise schon bei der Normenerstellung so transparent und reibungsfrei wie möglich an der europäischen und internationalen Normungsarbeit zu beteiligen. Bei der Übernahme einer Europäischen oder Internationalen Norm richtet sich der Geschäftsgang nationaler Normungsvorhaben nach dem Geschäftsgang der europäischen und internationalen Arbeitsebene.

Inhaltsverzeichnis

ICS

01.120
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 820-4:2021-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.1.2.1 Vorgehen bei Unklarheit der Verantwortung für einen Normungsantrag durch Verweisung auf die Richtlinie für DIN-Normenausschüsse ersetzt; b) in 4.1.2.2, 1. Absatz, Aufnahme eines neuen zweiten Satzes, dass bei der Entscheidung über die Annahme eines Normungsantrag DIN 820-1 zu beachten ist; c) in 4.1.2.7 wurde die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Aufnahme eines neuen Normungsvorhabens auf den gesamten zuständigen DIN-Normenausschuss aufgeweitet; d) in 4.4.1.1 ein Hinweis auf das Norm-Entwurfs-Portal aufgenommen; e) in 4.4.1.8 klargestellt, dass aus einem Norm-Entwurf ohne weiteren Entwurf eine TS veröffentlicht werden darf; f) in 4.4.2 Streichung des zweiten Satzes wegen Redundanz zu 4.4.1; Aufnahme des neuen Abschnitts 4.5.4 "Veröffentlichen einer Deutschen Norm in englischer Sprache"; g) in 6.1 die Festlegungen zu Beiblättern (zuvor 6.2) aufgenommen, um Parallelen und Unterschiede mit TS und TR deutlicher hervorzuheben; h) in Abschnitten 7 und 8 Festlegungen für den Umgang mit Übernahmedokumenten nach DIN 820-15 bei Überarbeitung, Änderung oder Zurückziehung des übernommenen Dokuments; i) in 9.1 bisherige Erläuterung zur ordnungsgemäßen Einberufung von Sitzungen wegen Redundanz ersetzt durch eine Verweisung auf die Richtlinie für DIN-Normenausschüsse; j) Norm redaktionell überarbeitet.

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