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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Norm-Entwurf legt die Sicherheitsanforderungen fest. Dieser Norm-Entwurf gilt für Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung. Er enthält Definitionen und Anforderungen, die für alle im Anhang A genannten Maschinen anwendbar sind, und ist zur Verwendung in Verbindung mit dem für die spezielle Maschine zutreffenden Teil dieses Norm-Entwurfs bestimmt, die in Anhang A aufgeführt sind. Die Spezialteile können weitere oder von EN 1034-1 abweichende Spezifikationen enthalten. In diesem Fall haben die spezifischen Anforderungen Vorrang vor den Spezifikationen der EN 1034-1. Dieser Normentwurf behandelt die im Anhang B aufgelisteten Gefährdungen. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Papierverarbeitungsmaschinen. Siehe EN 1010-1 bis EN 1010-5. Diese Norm-Entwurf gilt für Maschinen, die nach der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt werden. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 198 "Druck- und Papiermaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN 1034-1:2019. Gegenüber der DIN EN 1034-1:2010-12 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) In Abschnitt 3 wurde der Begriff "Papierverarbeitungsmaschinen" definiert; b) In Abschnitt 3 wurde eine Toleranz für die Kriechgeschwindigkeit festgelegt; c) In Abschnitt 3 wurde der Begriff "laufende Maschine" gestrichen; d) In Abschnitt 3, Ergänzung einer Definition für Fangstellen; e) In Abschnitt 5.1.1., Klarstellung zur Verwendung von Signalfarben; f) In Abschnitt 5.4.4, Ergänzung von Sicherheitsanforderungen an Fangstellen an Rollenstirnseiten; g) In Abschnitt 5.5, Anforderungen an Zugänge, Laufstege und Geländer an die überarbeitete EN ISO 14122 (alle Teile), branchenspezifische Abweichungen werden weiterhin berücksichtigt; h) In Abschnitt 7.3 wurden die Anforderungen an die Betriebsanleitung erweitert: Alle bisher in Abschnitt 5 enthaltenen Anforderungen mit Bezug zur Betriebsanleitung wurden zu Abschnitt 7.3 verschoben; i) In Abschnitt 5.9.5, Erläuterung der sicherheitstechnischen Bedeutung der Kriechgeschwindigkeit; j) In Abschnitt 5.14.6 wurde der Verweis auf die EN ISO 13849-2 zur Validierung von Sicherheitsfunktionen ergänzt; k) Überarbeitung von Anhang ZA. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-23-02 AA "Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung (SpA CEN/TC 198/WG 2)" im Fachbereich "Druck- und Papiermaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Papiermaschinen und Ausrüstungen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1034-1:2021-08 .
Gegenüber DIN EN 1034-1:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 3 wurde der Begriff "Papierverarbeitungsmaschinen" definiert; b) in Abschnitt 3 wurde eine Toleranz für die Kriechgeschwindigkeit festgelegt; c) in Abschnitt 3 wurde der Begriff "laufende Maschine" gestrichen; d) in Abschnitt 3, Ergänzung einer Definition für Fangstellen; e) in Abschnitt 5.1.1, Klarstellung zur Verwendung von Signalfarben; f) in Abschnitt 5.4.4, Ergänzung von Sicherheitsanforderungen an Fangstellen an Rollenstirnseiten; g) in Abschnitt 5.5, Anforderungen an Zugänge, Laufstege und Geländer an die überarbeitete EN ISO 14122 (alle Teile), branchenspezifische Abweichungen werden weiterhin berücksichtigt; h) in Abschnitt 7.3 wurden die Anforderungen an die Betriebsanleitung erweitert: Alle bisher in Abschnitt 5 enthaltenen Anforderungen mit Bezug zur Betriebsanleitung wurden zu Abschnitt 7.3 verschoben; i) in Abschnitt 5.9.5, Erläuterung der sicherheitstechnischen Bedeutung der Kriechgeschwindigkeit; j) in Abschnitt 5.14.6 wurde die Verweisung auf EN ISO 13849-2 zur Validierung von Sicherheitsfunktionen ergänzt; k) Überarbeitung von Anhang ZA.