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Auf Grundlage dieses Dokuments werden freistehende Wertschutzschränke, Wertschutzschrank-Sockel, Einbauschränke (Boden und Wand), Wertschutzschränke für Geldautomaten (ATM-Safes) und ATM-Sockel, Wertschutzraumtüren sowie Wertschutzräume (mit oder ohne Tür) nach ihrem Widerstandswert gegen Einbruchdiebstahl geprüft und klassifiziert. Dieses Dokument gilt nicht für die Prüfung und Klassifizierung von Deposit-Systemen und Geldautomaten (ATM-Systemen). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 060-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen (SpA CEN/TC 263, CEN/TC 263/WG 1, WG 2 und WG 3)" im DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM).
Gegenüber DIN EN 1143-1:2019-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen zur Prüfung von Wertschutzschränken für Geldautomaten gegen hydraulische und elektrische Spreizer und Türöffner sind hinzugefügt worden (Abschnitt 2, 3.26, 4.1, 4.7, Abschnitt 13, Tabelle 2). Produkte, die mit diesen neuen Werkzeuge geprüft wurden, haben eine "HYD"-Kennzeichnung hinter dem Widerstandsgrad; b) ein neue Produkt "Wertschutzschrank-Sockel" wurde hinzugefügt (3.3, 4.2.1, 5.8 Spiegelstrich a), 7.4 Spiegelstrich c) 7.5.1, 7.5.4.4, 7.6.14 und Tabelle 1); c) es wurde die Möglichkeit erschaffen, Schlösser nach der EN 17646 [1] einzufügen (Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3); d) die Anforderungen für den "vollständige Durchbruch" und Teildurchbruch wurden geändert - ein Entfernen der Wandung (in bestimmten Toleranzen) zählt nun auch als vollständiger Durchbruch (Wertschutzschrank und 7.4); e) neue Anforderungen für Kabeldurchbrüche sind festgelegt worden (4.2.1 und 4.2.4); f) Wertschutzräume mit einem Gewicht unter 1000 kg müssen nun über ein Befestigungssystem verfügen. Zusätzlich dürfen Wertschutzraum-Zusatzeinrichtungen keine direkte Sicht ins Innere erlauben (4.2.1); g) Anforderungen für die Verankerungsanleitung sind hinzugefügt worden (5.8 Spiegelstrich a)); h) die Toleranzen für die Explosionswärme sind geändert worden (9.3); i) Klarstellungen wurden integriert in 7.5.3.2, 7.6.7, 7.9, 8.1.2, 8.2, 8.3.2, 11.4, Tabelle A.5, Tabelle A.12, Tabelle A.13 und Tabelle A.14.