Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an standortgebundene Rutschen fest, die zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Das Ziel ist, dem Benutzer Schutz gegen mögliche Gefährdungen bei der Nutzung des Gerätes zu bieten. Wo die Hauptspielfunktion nicht das Rutschen ist, dürfen die entsprechenden Anforderungen dieses Teils der EN 1176, soweit zutreffend, verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für Wasserrutschen, Rollenbahnen oder Rutschanlagen, die mit Hilfsgeräten, wie zum Beispiel Matten oder Schlitten, benutzt werden. Dieses Dokument gilt nicht für geneigte Flächen, die den Benutzer nicht umschließen und führen, zum Beispiel Treppengeländer (geneigte parallele Stangen). Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1176-3:2017-12 .
Gegenüber DIN EN 1176-3:2008-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einbeziehung von Anforderungen an neue Produkte, z. B. Treppengeländer und mehrbahnige Rutschen; b) überarbeitete Anforderungen an den Zugang zu und die Höhe von frei stehenden Rutschen; c) überarbeitete Anforderungen an die Höhe des Freiraums bei spiralförmigen Rutschen; d) Anhang B (informativ) "Hintergrundinformationen und Begründung hinsichtlich begrenzender gerader Rutschteile" neu aufgenommen; e) Norm redaktionell überarbeitet.