Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
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Dieses Dokument legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für die Dauerfunktionsfähigkeit, Festigkeit, Schutzwirkung und Funktion von Vorrichtungen zur Begrenzung der Öffnungsweite von Fenstern und Fenstertüren fest. Je nach den Anforderungen, die in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Bauvorschriften oder in Ausschreibungen für Fenster oder Fenstertüren gestellt werden, konstruiert der Beschlaghersteller die Begrenzer so, dass die Begrenzer beim Einsatz in Bauteilen Öffnungsweiten z. B. von höchstens 89 mm, höchstens 100 mm oder höchstens 120 mm ermöglichen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-53 AA "Fensterbeschläge" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Gegenüber DIN EN 13126-5:2015-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN 13126-5 ist nun unabhängig von EN 13126-1; alle notwendigen Informationen sind enthalten, es werden keine weiteren Informationen aus EN 13126-1 benötigt; b) der Anwendungsbereich wurde dahingehend angepasst, dass dieses Dokument nur für Begrenzer anwendbar ist, die für eine Öffnungsbreitenbegrenzung bis maximal 120 mm vorgesehen sind; c) verschiedene redaktionelle Änderungen des Wortlauts zur Verbesserung der Verständlichkeit; d) Begriffe unter 3.6 "Probekörper", 3.7 "Probe", 3.8 "Prüfstand", 3.9 "Prüfeinrichtung" und 3.10 "Hilfsrahmen" hinzugefügt; e) Klassifizierungssystem in 4.1 vollständig geändert; frühere Stellen 1 (Gebrauchskategorie), 4 (Feuerbeständigkeit), 5 (Gebrauchssicherheit) und 8 (Angewendeter Teil) gestrichen; frühere Stelle 2 geändert zu Kasten 1 (Dauerfunktionsfähigkeit), frühere Stelle 3 geändert zu Kasten 2 (Masse), frühere Stelle 6 geändert zu Kasten 3 (Korrosionsbeständigkeit), frühere Stelle 9 geändert zu Kasten 4 (Prüfgrößen), neuer Kasten 5 für die Klasse der Sicherheitsanforderung und neuer Kasten 6 für die Klasse der Fallhöhe bei der Stoßprüfung aufgenommen; f) in 4.2 neue Klassen H1 (5000), H2 (10000) und H3 (20000) für die Anzahl der Zyklen definiert; siehe auch 5.4.2; g) in 4.5 neue Maße für den Prüfkörper definiert; h) in 4.6 neuen Unterabschnitt für Kasten 5 "Klasse der Sicherheitsanforderung" ergänzt, wobei die bisherige Klasse 1 für "keine Sicherheitsanforderungen" in Klasse 0 geändert wurde; die bisherige Klasse 2 wurde entsprechend in Klasse 1 und die bisherige Klasse 3 in Klasse 2 geändert; i) in 4.7 neuer Unterabschnitt für Kasten 6 "Klasse der Fallhöhe bei der Stoßprüfung" ergänzt; j) in 4.8 neuer Unterabschnitt "Übertragung der bisherigen 5. Stelle in die neuen Kasten 5 und 6" ergänzt; Tabelle 7 zeigt die Korrelation zwischen der alten und der neuen Klassifizierung; k) in 4.9 neues Beispiel für die neue Klassifizierung hinzugefügt; l) in 5.4 neue Klassen H1 (5000), H2 (10000) und H3 (20000) für die Anzahl der Zyklen in Übereinstimmung mit 4.2 definiert; m) in 5.6 "Korrosionsbeständigkeit" neuer Text hinzugefügt; n) 6.1 "Prüfstand" und 6.2 "Probekörper" in Abschnitt 6 hinzugefügt oder Text geändert; o) in 7.9 "Korrosionsbeständigkeit" Text geändert; p) neuer Abschnitt 8 "Kennzeichnung" hinzugefügt; q) Abschnitt 9 geändert.