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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt grundlegende Anforderungen fest, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten Fliegenden Bauten, die für den Gebrauch durch Personen als Freizeitbeschäftigung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Karusselle, Schaukeln, Boote, Riesenräder, Achterbahnen, Rutschen, Tribünen, textile und Membrankonstruktionen, Buden, Bühnen, Schaugeschäfte und Aufbauten für artistische Vorstellungen, sicherzustellen. Im Folgenden Fliegende Bauten genannt, sind diese sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Fahrgeschäfte für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen, sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Dieses Dokument darf auch für den Entwurf ähnlicher Bauten oder Fahrgast-Fördereinrichtungen verwendet werden, selbst wenn diese hier nicht explizit erwähnt sind. Bestehende nationale Vorschriften zur Arbeitssicherheit werden von diesem Dokument nicht berührt. Dieses Dokument gilt für die Herstellung und für größere Modifikationen von Fliegenden Bauten und Fahrgeschäften, die nach Entwürfen nach der Veröffentlichung dieses Dokumentes hergestellt wurden. In einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Veröffentlichung der vorliegenden Norm gilt die vorliegende Norm nicht für die Herstellung von bereits bestehenden Entwürfen, die noch nach EN 13814:2004 angefertigt wurden. prEN 13814-3:2016 enthält Anforderungen an die Inspektion während der Konstruktion, der Herstellung, des Betriebes und der Nutzung. Gegenüber DIN EN 13814:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN EN 13814:2005-06 wurde bei der Überarbeitung in 3 Teile aufgeteilt (Teil 1: Konstruktion, Bemessung und Herstellung; Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch und Teil 3: Anforderungen an die Überprüfung während der Konstruktion, Bemessung, Herstellung, Betrieb und Gebrauch); b) die Norm wurde inhaltlich und redaktionell umfangreich überarbeitet (nachfolgende Punkte c) bis i) auszugsweise); c) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert (Abschnitt 2); d) die Begriffe und Definitionen wurden überarbeitet und ergänzt (Abschnitt 3); e) die generelle Risikobeurteilung wurde um die betreiberseitige Risikobeurteilung ergänzt (siehe 5.1.2.2); f) die Sicherheitsabstände von Fahrgasteinheiten wurden grundlegend überarbeitet (siehe 5.1.7 und Anhang I); g) die Anforderungen an Personenrückhaltesysteme wurden um zusätzliche Überwachungen ergänzt (Anhang B, B.2.4); h) in Anhang H wurden Empfehlungen zur Berücksichtigung eingeschränkter Zugänglichkeit an Anlagen neu aufgenommen; i) die Auswirkungen von Beschleunigungen auf Fahrgäste wurden mit den Anforderungen der ASTM F2291-14 sowie der ISO/TS 17929 harmonisiert (Anhang J). Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten, Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten, Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13814-1:2019-11 .
Gegenüber DIN EN 13814:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN EN 13814:2005-06 wurde bei der Überarbeitung in 3 Teile aufgeteilt (Teil 1: Konstruktion, Bemessung und Herstellung; Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch und Teil 3: Anforderungen an die Überprüfung während der Konstruktion, Bemessung, Herstellung, Betrieb und Gebrauch); b) die Norm wurde inhaltlich und redaktionell umfangreich überarbeitet (nachfolgende Punkte c) bis i) auszugsweise); c) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert (Abschnitt 2); d) die Begriffe und Definitionen wurden überarbeitet und ergänzt (Abschnitt 3); e) die generelle Risikobeurteilung wurde um die betreiberseitige Risikobeurteilung ergänzt (siehe 5.1.2.2); f) die Sicherheitsabstände von Fahrgasteinheiten wurden grundlegend überarbeitet (siehe 5.1.7 und Anhang I); g) die Anforderungen an Personenrückhaltesysteme wurden um zusätzliche Überwachungen ergänzt (Anhang B, B.2.4); h) in Anhang H wurden Empfehlungen zur Berücksichtigung eingeschränkter Zugänglichkeit an Anlagen neu aufgenommen; i) die Auswirkungen von Beschleunigungen auf Fahrgäste wurden mit den Anforderungen der ASTM F2291-14 sowie der ISO/TS 17929 harmonisiert (Anhang J).