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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument gilt für alle Schienenfahrzeuge einschließlich OTM (schienengebundene Maschinen) und Zwei-Wege-Maschinen, die im Vollbahnnetz mit Normalspur 1 435 mm und nominalen statischen vertikalen Radsatzlastlasten von bis zu 350 kN betrieben werden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-02-02 UA "Fahrtechnik" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Gegenüber DIN EN 14363:2022-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument vollständig restrukturiert, von einer Norm zu einer aus fünf Teilen bestehenden Normenreihe; b) Begriff "Abnahme" im Titel sowie im Haupttext und den Anhängen der gesamten Dokumentenreihe in "Beurteilung" geändert; c) Grenzwerte und Verfahren für Güterwagen und Lokomotiven, nominale statische Radsatzaufstandskräfte bis zu 350 kN eingeführt; d) Referenzwerte für die Gleisbeanspruchungsparameter Bmax, Bqst und Ymax eingeführt; e) für die Validierung von Fahrzeugmodellen nach dem Validierungsverfahren 2 gewichtete Standardabweichungen eingeführt, damit nicht die gleiche Anzahl an Abschnitten in jedem Prüfbereich nötig ist; f) Tabelle U.1 im Hinblick auf den Textumfang des vereinfachten Verfahrens für einige Parameter modifiziert und in prEN 14363-4:2025, Tabelle J.1 und Tabelle J.2, geändert; g) Bewertungsverfahren und Beurteilungskriterien für niederfrequente Fahrzeugkastenbewegung (LFBM), einschließlich der Definition eines separaten Prüfbereichs, entwickelt; h) Berechnung der Rollmomentkompensation in Verbindung mit dem Prüfverfahren 2 gegen Entgleisen auf Gleisverwindungen modifiziert; i) im Prüfbereich 1 müssen Prüfungen nur bis zu einer Prüfgeschwindigkeit von Vadm durchgeführt werden; j) Verweisung auf eine Prüfung unter Druckkräften in Längsrichtung (LCF) entfernt; k) der vorherige informative Anhang I (jetzt EN 14363-4:2025, Anhang B), der behandelt, wann und wie instrumentierte Radsätze positioniert werden müssen, weiterentwickelt; l) Befreiungsregeln für stationäre Prüfungen für die Befreiung von Prüfungen entwickelt; m) Fahrzeuge mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit Vadm ≤ 60 km/h und einer PF0 ≤ 250 kN waren zuvor von der dynamischen Prüfung befreit. In EN 14363-4:2025, 4.1, wurde hinzugefügt, dass bestimmte Funktionsprüfungen für solche Fahrzeuge notwendig sind; n) Definition des Sicherheitsfaktors (λ) so modifiziert, dass sie in bestimmten Fällen nur auf Teilsysteme des Fahrzeugs anwendbar ist, EN 14363-5:2025, Abschnitt J.2; o) EN 14363-4, Anhang J (zuvor Anhang U), wurde von informativ in normativ geändert; p) es wurde geklärt, dass die Validierung eines Modells für Gleiskräfte, auch wenn diese nicht gemessen werden, unter bestimmten Umständen in EN 14363-5:2025, 8.3.3.3.3.1 und 8.3.3.3.3.2, zulässig ist; q) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.