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Dieses Dokument legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) Kategorien 1, 2 und 3 und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. Dieses Dokument legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entstehen, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb (durch das geförderte Fluid [entflammbar oder nicht]), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. Dieses Dokument behandelt mechanische Geräte, insbesondere Ventilatoren. Die wie in EN ISO 80079 37:2016 festgelegte "Zündschutzart" ist konstruktive Sicherheit. Dieses Dokument ist anwendbar auf Ventilatoren, die in Umgebungsluft und unter üblichen atmosphärischen Bedingungen an der Saugseite betrieben werden, für die gilt - absolute Drücke von 0,8 bar bis 1,1 bar; - und Temperaturen von −20 °C bis +60 °C; - und ein höchstmöglicher Volumenanteil des Sauerstoffgehalts von 21 %; - und ein aerodynamischer Energieanstieg von weniger als 25 kJ/kg. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-02-02 AA "Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).