Pyrotechnische Gegenstände - Feuerwerkskörper, Kategorien F1, F2 und F3; Deutsche und Englische Fassung prEN 15947:2026

Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]

DIN EN 15947:2026-08 - Entwurf

Pyrotechnische Gegenstände - Feuerwerkskörper, Kategorien F1, F2 und F3; Deutsche und Englische Fassung prEN 15947:2026

Englischer Titel
Pyrotechnic articles - Fireworks, Categories F1, F2 and F3; German and English version prEN 15947:2026
Erscheinungsdatum
2026-06-26
Ausgabedatum
2026-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
236

ab 229,30 EUR inkl. MwSt.

ab 214,30 EUR exkl. MwSt.

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2026-06-26
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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt verschiedene Begriffe fest, die sich auf Gestaltung, Konstruktion, Ursprungsverpackung und Prüfung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 beziehen, wie in Artikel 6, Absatz (1), Abschnitt (a), Unterabschnitte (i) bis (iii) der Richtlinie 2013/29/EU festgelegt. Es enthält Beschreibungen von Feuerwerkstypen und legt ein System zu deren Kategorisierung fest. Es werden Mindestanforderungen an die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern sowie von Ursprungsverpackungen und Sortimentsverpackungen von Feuerwerkskörpern festgelegt. Es werden spezifisch für Feuerwerkskörper geltende Prüfverfahren festgelegt. Komplettiert wird diese Norm durch die Festlegung von Anforderungen an die Konstruktion und Funktion von Feuerwerkskörpern sowie deren Ursprungs- und Sortimentsverpackungen. Diese Norm gilt nicht für Feuerwerkskörper, die dazu bestimmt sind, bei Temperaturen unter −20 °C oder über 50 °C aufbewahrt oder verwendet zu werden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-03-111 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 15947-1:2022-12, DIN EN 15947-2:2022-12, DIN EN 15947-3:2022-12, DIN EN 15947-4:2022-12 und DIN EN 15947-5:2022-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Alle fünf Teile wurden zusammengeführt; b) der Anwendungsbereich der Normenreihe EN 15947 wurde verbessert, besonders im Hinblick auf die Anwendbarkeit auf Feuerwerkskörper, die detonative Explosivstoffe enthalten, die sich weder Schwarzpulver noch Blitzzusammensetzungen oder pyrotechnischen Sätzen zuordnen lassen; c) die normativen Verweisungen wurden überarbeitet; d) die Begriffe wurden durch Hinzufügung wichtiger Begriffe, Einführung von Gruppen und Hervorhebung ausschließlich der englischen Benennungen aktualisiert; e) die umweltbezogene Terminologie wurde überarbeitet, um die Terminologien von EN 15947 und EN 16261 in Einklang zu bringen; f) Dopplungen von Begriffen unter "Kategorisierung von Feuerwerkskörpern", die der Richtlinie 2013/29/EU entnommen waren, wurden gestrichen; g) die Normenreihe EN 15947 wurde in Bezug auf Formulierungen und Festlegungen der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung — Teil 3 verbessert; h) Tabelle 2 wurde berichtigt, um zu einer alphabetischen Reihenfolge zu gelangen; a) die Kennzeichnung sehr kleiner Gegenstände wurde überarbeitet; b) der Abschnitt zur Kennzeichnung wurde in Bezug auf "hohe Gebäude" verbessert; c) das Verfahren der Anbringung eines gesonderten Handgriffs oder einer separaten Abschussbasis wurde überarbeitet; d) die Prüfverfahren für Kategorie F1 wurden überarbeitet; e) die Normenreihe EN 15947 wurde auf fehlende Toleranzen überprüft, und es wurden entsprechende Ergänzungen vorgenommen; f) Werte innerhalb der Normenreihe EN 15947 wurden berichtigt, um die notwendige Präzision darzustellen; g) die Listen der verbotenen Stoffe und Stoffgemische wurden überarbeitet und entsprechend umgesetzt; h) es wurden Nachweisverfahren aufgenommen, die im Rahmen der EU-Baumusterprüfung auf verbotene Stoffe und Stoffgemische durchzuführen sind; i) es wurde ein Abschnitt zur Temperaturbeständigkeit aufgenommen; j) es wurde eine Liste der kunststofffreien Feuerwerkskörper erstellt (Verbot von Kunststoffen); k) es wurde ein Entscheidungsbaum zur Bestimmung der möglicherweise in der Umwelt zurückbleibenden Stoffe aufgenommen; l) Entsorgung und Lagerung von Feuerwerkskörpern werden gezielt festgelegt (um die wesentlichen Sicherheitsanforderungen ESR 2 [en: Essential Safety Requirements] abzudecken), und zwar weniger durch Kategorisierung und Kennzeichnung als durch Anforderungen (z. B. zu Komponenten von Feuerwerkskörpern, die sich für die Entsorgung voneinander trennen lassen); m) die Anforderung bezüglich des Silberfulminats für Knallerbsen, so dass diese nicht die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2013/29/EU duplizieren; n) die Funktionsweise von Feuerwerkskörpern mit einer Ersatzanzündung wurde klarifiziert; o) der Abschnitt zur Prüfung von Knallraketen der Kategorie F2 wurde gestrichen; p) die Aspekte der Konformitätsbeurteilung wurden dahingehend überarbeitet, welche beibehalten werden und auf welche Weise; q) die Festlegungen zu besonderen Haltevorrichtungen in den Aufstellanweisungen wurden verbessert; r) die Anweisung "Rauch nicht einatmen" war in der Normenreihe EN 15947:2022 gestrichen worden, wurde nunmehr aber für die maßgebenden Typen wieder aufgenommen wie zuvor; s) die Prüfungen von Tischfeuerwerk wurden geändert; t) die Verwendung der Halterung während der Prüfung wurde verbessert; u) Wirbel wurden in den Abschnitt zum Erlöschen von Flammen (10-s-Gruppe) mit aufgenommen; v) Anhang ZA wurde aktualisiert, um die Unterstützung der einzelnen wesentlichen Sicherheitsanforderungen (ESR) aufzuzeigen.

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