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Dieses Dokument gilt für Karts, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind. Dieses Dokument gilt: - ausschließlich für Freizeitkarts; - für Karts, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, einschließlich Flüssiggas-Verbrennungsmotoren; - für Karts, die über einen elektrischen Antriebsstrang angetrieben werden, dessen Arbeitsspannung kleiner als 30 V AC (Effektivwert) und 60 V DC ist. Die Antriebsbatterie ist eine Lithium-Ionen-Batterie oder eine Blei-Säure-Batterie; - für dauerhaft oder zeitweise auf Strecken in Hallen und im Freien verwendete Karts; - für die Nutzung von Karts auf beaufsichtigten Strecken, die für das Freizeit-Kartfahren ausgelegt sind und einen festen Untergrund besitzen (wie z. B. Asphalt, Beton, Eis oder Schnee). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-04 AA "Motorisierte Freizeitfahrzeuge nicht für den öffentlichen Straßenverkehr" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Gegenüber DIN EN 16230-1:2015-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Elektrokarts in den Anwendungsbereich aufgenommen; b) Anforderungen an den elektrischen Antriebsstrang zum Schutz vor Fehlfunktionen der Steuerungssysteme; c) Anforderungen an das wiederaufladbare elektrische Energiespeichersystem; d) Spezifische Anforderungen an den elektrischen Antriebsstrang; e) Zusätzliche Informationen zur Verwendung in Verbindung mit dem elektrischen Antriebssystem.