Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aktuell verzögert sich der Druck und Versand von Print-Dokumenten (Normen und Publikationen).
Wenn verfügbar, können Sie das entsprechende Dokument auch digital als Download bestellen; dieser steht in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit (bei erforderlicher manueller Prüfung spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag).
Umbuchung bestehender Bestellungen: E-Mail an kundenservice@dinmedia.de (mit Auftrags- oder Kundennummer).
Wir bitten um Entschuldigung und danken für Ihre Geduld.
DIN Media
Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt Anforderungen an und Prüfverfahren für gehandelten und ausgelieferten Dieselkraftstoff B10, d. h. Dieselkraftstoff, der bis zu 10,0 % (V/V) Fettsäure-Methylester (FAME, en: fatty acid methyl ester) enthält, fest. Es ist anzuwenden für Kraftstoff für die Verwendung in Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren, die kompatibel mit Dieselkraftstoff B10 sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-06-32 AA "Anforderungen an flüssige Kraftstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Gegenüber DIN EN 16734:2022-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Entfernung der datierten Verweisungen in den Tabellen und im Haupttext; b) die Parameter in den Tabellen, die einen Bezug zur FQD haben, sind nicht mehr fett gedruckt; c) Einführung neuer Begriffe in Abschnitt 3 "Begriffe"; d) Aufnahme eines Grenzwerts für die Partikelanzahl von 10000 Partikeln/ml für Partikel ≥ 4 μm am "Punkt der Partikelzertifizierung" in eine neue Tabelle 2 und in 6.5; e) Einführung des Prüfverfahrens IP 630 Verfahren A und Verfahren B zur Messung der Anzahl der Partikel ≥ 4 μm in Dieselkraftstoff; f) Hinzufügung des Verfahrens mit konstantem Druck-Viskosimeter (EN ISO 18335) als alternatives Prüfverfahren zu EN ISO 3104 für die Bestimmung der Viskosität; g) Herabsetzung der Mindestdichte für die Sommersorten (A, B, C) von 820,0 kg/m3 auf 815,0 kg/m3 und Ersetzung des entsprechenden Parameters in Tabelle 1; h) Anpassung von 6.7 (vormals 6.6) "Klimaabhängige Anforderungen und zugehörige Prüfverfahren" mit der Umwandlung der Anforderung an die Länder, einen nationalen normativen Anhang zur Festlegung der klimaabhängigen Anforderungen zu erarbeiten, in eine Empfehlung an die nationalen Normungsgremien, einen solchen Anhang zu erarbeiten; i) Streichung der A-Abweichungen (für Schweden und Deutschland) im bisherigen Anhang A; j) Hinzufügung eines neuen Anhangs A "Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Partikelzahl".