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Dieses Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Kinderschutzgitter zur Verwendung im Wohnbereich in Innenräumen fest. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Produkte, die für die Befestigung an Fenstern vorgesehen sind. Gegenüber dem Vorgängerdokument DIN EN 1930:2012-02 wurden einige Änderungen vorgenommen. Der Anwendungsbereich und die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und das Dokument an redaktionell überarbeitet und an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst. Darüber hinaus wurde die Beschreibung der Prüfschablonen mit halbkugelförmigem Ende in Unterabschnitt 4.4.1 konkretisiert. Anstelle der Übersicht der Grenzwerte der Elemente in Abschnitt 5 "Chemische Gefährdungen" wurde eine normative Verweisung zu EN 17826:2025 aufgenommen. In Abschnitt 7 "Mechanische Gefährdungen" wurden Anforderungen an und Bilder zu Auftritt-Möglichkeiten an starren, kontinuierlich gekrümmten Strukturen sowie Anforderungen an die Hüftschablone bei flexiblen Kinderschutzgittern hinzugefügt. Außerdem wurde der Bereich des Schließsystems mit einem Mechanismus, der das System ohne Eingreifen des Benutzers verschließt sowie ein Prüfverfahren für das Schließsystem festgelegt. Darüber hinaus wurde eine Festlegung zum Verbot von Glas in Kinderschutzbarrieren aufgenommen. Zusätzlich wurde der Unterabschnitt 10.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung" aktualisiert. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 252 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-05-13 AA "Anforderungen an Kindermöbel, SpA CEN/TC 207/WG 2, CEN/TC 364, ISO/TC 136/WG 6" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1930:2023-11 .
Gegenüber DIN EN 1930:2012-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" aktualisiert; b) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; c) Beschreibung der Prüfschablonen mit halbkugelförmigem Ende in 4.4.1 konkretisiert; d) Normative Verweisung auf EN 17826:2025 anstelle der Übersicht der Grenzwerte der Elemente in Abschnitt 5 "Chemische Gefährdungen" aufgenommen; e) Anforderungen an und Bilder zu Auftritt-Möglichkeiten an starren, kontinuierlich gekrümmten Strukturen mit 7.2.2.11 hinzugefügt; f) Anforderungen an die Hüftschablone bei flexiblen Kinderschutzgittern in 7.3.3 und 7.3.4 ergänzt; g) Bereich des Schließsystems mit einem Mechanismus, der das System ohne Eingreifen des Benutzers verschließt in 7.4.1.3 festgelegt; h) Prüfverfahren für das Schließsystem in 7.4.2.3 eingeführt; i) Verbot des Einsatzes von Glas in Kinderschutzbarrieren in 7.11.1 festgelegt; j) 10.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung" aktualisiert; k) Dokument redaktionell überarbeitet und an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.